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Der Weg zur Legalisierung von medizinischem Cannabis in Deutschland

Der Weg zur Legalisierung von medizinischem Cannabis in Deutschland

Birgit Spalt-Zoidl Autor von medizinischen Cannabis

Autor

Birgit Spalt-Zoidl

09.09.202613 Min. zum Lesen

Im Jahr 2026 ist Cannabis in Deutschland weitgehend legalisiert. Das gilt nicht nur für medizinisches Cannabis, sondern auch für Cannabis für den Freizeitkonsum. Der Weg zu dieser Teillegalisierung wurde bereits seit dem 2017 in Kraft getretenen Gesetz „Cannabis als Medizin“ geebnet, welches der erste Schritt in Richtung der Legalisierung war, die mit dem Cannabisgesetz (CanG) 2024 schließlich Realität wurde.


Bei einem Blick in die Vergangenheit überrascht viele, dass Cannabis in Deutschland – sowohl in der Medizin als auch für den Freizeitgebrauch – bis 1929 vollkommen legal und auch normal war. Cannabis war damit weniger als 100 Jahre lang illegal in Deutschland.


In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick in die Geschichte und finden heraus, wie es zur Kriminalisierung von Cannabis Anfang des 20. Jahrhunderts und seiner Entkriminalisierung Anfang des 21. Jahrhunderts kam.


Cannabis in Deutschland vor 1929: vollkommen legal


Die Cannabispflanze ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheit. Bereits 2.700 v. Chr. empfiehlt ein chinesisches Heilkundebuch Cannabis bei Rheuma- und Gichterkrankungen – ähnlich lange werden Hanffasern in China etwa für die Herstellung von Seilen verwendet. Von dort aus hat sich die Cannabispflanze über den gesamten Erdball ausgebreitet und Hanf wurde ab dem Spätmittelalter auch in Europa für Segeltuch, Taue und Seile angebaut, während die THC-haltigen Sorten sich seit den Kreuzzügen in der europäischen Volksmedizin ausbreiten.


Deutschland im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts


Im 19. Jahrhundert entwickelte sich Deutschland zu einer Art Drogen-Hochburg: Der deutsche Apotheker Friedrich Sertürner isolierte im Jahr 1804 Morphium aus Opium, 1859 extrahierte der Chemiker Albert Niemann Kokain aus Kokablättern und 1897 entwickelte der bei Bayer angestellten Chemiker und Pharmazeut Felix Hoffmann Heroin (nachdem der britische Chemiker Alder Wright die Substanz bereits 1873 erstmals hergestellt hatte, ohne ihre Bedeutung zu erkennen). All diese Stoffe wurden in Deutschland und auf der ganzen Welt enthusiastisch in der Medizin und teilweise auch abseits davon eingesetzt.


Besonders im Berlin der Goldenen Zwanziger (1924–1929) spielten Drogen, vor allem Morphium und Kokain, eine tragende Rolle und ließen die Menschen den verlorenen ersten Weltkrieg, die hohe Arbeitslosigkeit und die Hyperinflation vergessen. Cannabis war zu dieser Zeit in Deutschland vor allem für den Freizeitkonsum noch nicht sehr weit verbreitet, und auch Medizinalcannabis spielte Im Vergleich zu den Modedrogen dieser Zeit kaum eine Rolle, auch wenn es gelegentlich bei Schmerzen, Krämpfen, Schlafstörungen und Appetitproblemen eingesetzt wurde.


Cannabis in Deutschland 1929–2017: illegal

Cannabis in Deutschland 1929–2017: illegal


Bereits 1919 wurde im Versailler Vertrag festgelegt, dass Deutschland (damals noch die Weimarer Republik) ein Gesetz zur Ausführung des Internationalen Opiumabkommens erlassen musste. Da jedoch viele deutsche Pharmafirmen durch den internationalen Drogenverkauf wirtschaftlich sehr erfolgreich waren, fügte sich Deutschland nur widerstrebend – und das „Gesetz zur Ausführung des Internationalen Opiumabkommens“ kam den Forderungen eher der Form halber nach.


So florierten Drogenhandel und -konsum in Deutschland weiter, bis 1925 auf der zweiten Opiumkonferenz auch Deutschland ein überarbeitetes Abkommen zum Drogenhandel unterzeichnete, welches schlussendlich am 10. Dezember 1929 in einer neuen Version des Opiumgesetzes in Deutschland umgesetzt wurde.


Auf Drängen der USA, Großbritanniens, Chinas, Japans und Russlands wurden Opium, Morphium, Kokain und Heroin streng reglementiert und Ägypten setzte durch, dass auch Cannabis mit in den Drogenkatalog aufgenommen wird. Auch wenn Deutschland insbesondere bei Cannabis keine Notwendigkeit für diese Maßnahme sah, musste es sich fügen.


Erst 1994 gab es wieder eine Lockerung im Hinblick auf Cannabis, als das Bundesverfassungsgericht eine Lockerung der Strafverfolgung von Cannabis in geringen Mengen entschied. Fertigarzneimittel mit synthetischem THC waren bereits ab den 1980ern als verschreibungspflichtige Medikamente wieder legal, wurden aber selten eingesetzt und Cannabisblüten blieben vollkommen verboten.


1. Legalisierung: Das Cannabisgesetz von 2017


Wegweisend für das neue Cannabisgesetz 2017 war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 2005, in dem einem an Multipler Sklerose erkrankten Patienten die medizinische Verwendung für Cannabis erlaubt wird, da keines der bisher angewandten Arzneimittel in seinem Fall Erleichterung verschafft. Das Gericht entschied, dass Cannabis im Einzelfall als Medizin erlaubt werden muss, wenn andere Arzneimittel nicht helfen und das Cannabis zu einer Besserung der Gesundheit führen könnte. Diese Grundidee gilt auch heute noch.


Ziele des Gesetzes „Cannabis als Medizin“


Am 10. März 2017 tritt das Gesetz „Cannabis als Medizin“ mit dem Ziel in Kraft, die Palliativversorgung von Patient:innen zu verbessern. Zudem wird eine Begleiterhebung festgelegt, die wissenschaftliche Informationen zum langfristigen Gebrauch sammelt, um zukünftige Entscheidungen zu Medizinalcannabis datenbasiert treffen zu können.


Cannabis ist 2017 weiterhin auf der Liste der Betäubungsmittel und darf somit nur über ein BtM-Rezept verschrieben werden.


Das Gesetz regelt den Einsatz von Cannabis-Arzneimitteln als Therapiealternative für Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen von 2017 bis 2024 und legt fest, dass medizinisches Cannabis dann von Ärzt:innen verschrieben werden darf, wenn andere Medikamente und Therapien nicht den gewünschten Effekt haben und das Cannabis den Krankheitsverlauf oder die Symptome positiv beeinflussen kann. Als mögliche Einsatzgebiete werden etwa Schmerztherapien, Multiple Sklerose, Appetitlosigkeit und Übelkeit genannt.


Kernbestimmungen des Cannabisgesetzes von 2017


Das Gesetz legt auch fest, dass im Sinne der bestmöglichen medizinischen Versorgungen die Kosten für die Cannabistherapie von der Krankenkasse getragen werden müssen – und dass diese Regelung nun neben Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis auch für Cannabisblüten und -extrakte gilt.


Im Detail wurde hier definiert, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kostenübernahme für das verschriebene Medizinalcannabis zwar vorab genehmigen müssen, derartige Ansuchen aber nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden dürfen.


Hier die wichtigsten Fakten zum Cannabisgesetz 2017:


  • Medizinisches Cannabis ist auf der Liste der Betäubungsmittel und darf nur über BtM-Rezepte ausgegeben werden. Jede:r Arzt:Ärztin darf bei entsprechender Indikation Betäubungsmittel verschreiben.
  • Medizinisches Cannabis darf nur verschrieben werden, wenn ein:e Patient:in an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet, Standardtherapien nicht die gewünschte Wirkung erzielen und die Cannabistherapie die Aussicht auf eine spürbare Besserung gibt.
  • Neben Cannabis-Arzneimitteln dürfen nun auch getrocknete Cannabisblüten sowie Cannabisextrakte verschrieben werden.
  • Damit die GKV die Kosten für die Cannabistherapie übernimmt, muss diese vorab genehmigt werden – jedoch dürfen diese Ansuchen nur in begründeten Einzelfällen abgelehnt werden.

So unterscheiden sich die Bestimmungen des Cannabisgesetzes von 2017 nur in einigen Details von jenen des neuen Medizinal-Cannabisgesetz von 2024, auf welches wir später noch weiter eingehen werden.


Implementierung und erste Jahre der Legalisierung


Vor dem „Cannabis als Medizin“-Gesetz hatten etwa 1.000 Patient:innen in Deutschland eine Sondergenehmigung für eine Behandlung mit medizinischem Cannabis. Nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt die Zahl der Personen, die mit Medizinalcannabis behandelt werden, stetig zu steigen.


Waren es laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverände e. V. im 2. Quartal 2017 noch 4.615 BtM-Rezepte für 10.055 Einheiten Medizinalcannabis, die über die GKV abgerechnet wurden, so waren es im 4. Quartal bereits 12.717 Rezepte für 18.828 Abgabeeinheiten. Aus Datenschutzgründen wurde nicht erfasst, auf wie viele Patient:innen sich diese Rezepte aufteilen, es scheint aber eindeutig, dass es mehr als die 1.000 Personen sein müssen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Ausnahmegenehmigung hatten.


Dieser Trend setzt sich auch 2018 und darüber hinaus fort, das beweisen die Erhebungen der Statista eindrucksvoll: Die Zahl der 185.000 Verordnungen, die im Jahr 2018 in Deutschland ausgegeben wurden, hat sich im Jahr 2023 mit 403.000 Medizinalcannabis-Verordnungen mehr als verdoppelt. Zu den verschriebenen Cannabispräparaten zählen standardisierte Extrakte wie Dronabinol (synthetisches THC), Fertigarzneimittel wie Sativex®, sowie getrocknete Blüten.


Legalisierungsoffensive 2024: Neues Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)

Legalisierungsoffensive 2024: Neues Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)


Nur einige Jahre nach dem „Cannabis als Medizin“-Gesetz wurde in Deutschland ein neues Cannabisgesetz verabschiedet. Dieses regelt nicht nur medizinisches Cannabis neu, sondern auch Cannabis für den Freizeitkonsum – das Cannabisgesetz von 2024 ist in zwei Artikel gegliedert, nämlich das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Doch wie kam es zu dieser Neuerung?


Gründe für das neue Cannabisgesetz in Deutschland


Die Gründe für das neue Gesetz waren weniger medizinischer als vielmehr politischer Natur: Die Politik sah das generelle Cannabisverbot in Deutschland als gescheitert an und wollte durch die Teillegalisierung von Cannabis den Schwarzmarkt eindämmen, den Jugendschutz stärken und Polizei und Gerichte entlasten.


Das Ziel war Regulierung statt Verbot sowie die Eindämmung der signifikanten Schwarzmarkt-Einnahmen durch Cannabis. Durch die Teillegalisierung sollen minderwertige, gefährliche Cannabisprodukte vom Markt verdrängt und Konsumierende nicht mehr kriminalisiert werden, was wiederum das Justizsystem entlastet.


Dass medizinisches Cannabis dennoch weiter als Betäubungsmittel gilt und schwer zugänglich ist, war mit dieser neuen Herangehensweise an Cannabis generell natürlich nicht vereinbar, sodass auch die Vorschriften für Medizinalcannabis im neuen Gesetz geändert wurden.


Neuerungen im Vergleich zu 2017


Mit der Teillegalisierung von Cannabis gehen auch einige grundsätzliche Änderungen einher, die unabhängig davon sind, ob eine Person Cannabis in der Freizeit als Genussmittel oder im Zuge einer ärztlich verordneten Cannabistherapie konsumiert. Darunter fällt beispielsweise, dass der Konsum von Cannabis an öffentlichen Plätzen grundsätzlich erlaubt ist, aber einigen Einschränkungen unterliegt: Rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportstätten sowie in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen darf kein Cannabis konsumiert werden, ebenso wie in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr.


Hinzu kommen Grenzwerte für THC im Blut beim Autofahren, die beim Freizeitkonsum von Cannabis bei 3,5 Nanogramm liegen und im Zuge einer Cannabistherapie offen sind, solange die Verkehrstüchtigkeit nicht beeinflusst wird. Gleichermaßen sind Patient:innen, die eine Cannabistherapie erhalten, am Arbeitsplatz geschützt, solange sie sich an einige Regeln halten. Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten von Cannabis-Patient:innen findest du in unserem Blogbeitrag zum Thema.


Hier eine Übersicht über die Unterschiede zwischen den Regeln rund um Medizinalcannabis und Cannabis für den Freizeitkonsum:


KCanG – Regeln für Cannabis für den FreizeitkonsumMedCanG – Regeln für Medizinalcannabis
Cannabis für den Freizeitkonsum ist weitgehend legalisiert – es gibt aber einige Regeln.Medizinisches Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr, sondern gilt als reguläre Medizin.
Der Verkauf und Kauf von Cannabis für den Freizeitkonsum ist illegal.Medizinisches Cannabis ist rezept- und apothekenpflichtig – es muss also ärztlich verschrieben werden und darf nur in Apotheken gekauft werden.
Konsumcannabis darf nur selbst angebaut (maximal 3 Pflanzen) oder über einen Cannabis Social Club bezogen werden.Keine Mengenbeschränkungen für den Besitz von Medizinalcannabis mit entsprechendem Rezept.
Erwachsene dürfen maximal 25 g Cannabis bei sich tragen (im privaten Raum sind es 50 g).Keine gesetzliche Höchstgrenze zum THC-Gehalt, dieser wird von den behandelnden Ärzt:innen individuell definiert.

In diesem Artikel findest du heraus, wie du Cannabis auf Rezept beziehen kannst.


Legal Medizinalcannabis beziehen: Telemedizin und Online-Apotheken im Rampenlicht


Mit Hinblick auf die bestmögliche medizinische Versorgung von Patient:innen mit schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen wurde im MedCanG 2024 auch festgelegt, dass Medizinalcannabis über Telemedizin-Anbieter und Online-Apotheken bestellt werden darf. Voraussetzung dafür ist immer das gültige Rezept, welches von allen Humanmediziner:innen, nicht aber von Zahn- oder Tierärzt:innen ausgestellt werden darf.


Bei einer Online-Apotheke können Patient:innen das ihnen verschriebene medizinische Cannabis ganz einfach online bestellen – normalerweise, indem sie ein Foto oder einen Scan des Rezepts oder ein E-Rezept hochladen oder per Mail schicken – und bekommen es dann je nach Anbieter direkt nach Hause geliefert. Bei Telemedizin-Anbietern ist es sogar möglich, auch das Cannabis-Rezept digital zu bekommen. Dazu ist oft eine Videosprechstunde notwendig, manchmal aber auch nur das Ausfüllen eines medizinischen Fragebogens, der dann von Ärzt:innen evaluiert wird, bevor sie das Rezept ausstellen. Diese Vorgehensweise ist völlig legal und wird gerne genutzt.


1. Änderungen: Update zum MedCanG 2026


Aktuell werden einige Änderungen zum MedCanG diskutiert, die vermutlich im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten. Diese beziehen sich insbesondere auf den Versandhandel und die Telemedizin rund um Cannabisblüten und werden den Zugang zu Medizinalcannabis aller Voraussicht nach erneut einschränken beziehungsweise erschweren.


Der Grund für diese Änderungen ist, dass der Steigerung von Cannabisimporten im ersten Halbjahr 2025 um 400 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine sehr viel geringere Steigerung der GKV-Verordnungen von nur 9 % gegenübersteht. Es gibt zwei Vermutungen dazu, wie diese Diskrepanz zustande kommt:


  1. Selbstzahlende Patient:innen – Die GKV übernimmt die Kosten für eine Cannabistherapie nur bei schwerwiegenden Erkrankungen und wenn etablierte Therapieansätze nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Es wird vermutet, dass viele Patient:innen sich demnach ein Privatrezept für medizinisches Cannabis holen, wenn keine schwerwiegende Erkrankung vorliegt.
  1. Missbrauch durch Personen, die Cannabis als Genussmittel konsumieren – Cannabis für den Freizeitkonsum darf laut KCanG nur selbst angebaut oder über Anbauvereinigungen bezogen werden, der Verkauf und Kauf ist aber illegal. Es wird vermutet, dass sich viele Personen Cannabis für den Freizeitkonsum über eine der vielen Telemedizin-Plattformen verschreiben lassen und kaufen. Dazu ist kein direkter Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen nötig.

Der neue Gesetzesentwurf für das MedCanG sieht nun neben einer einheitlichen Preisregulierung bei Cannabis-Arzneimitteln zwei wichtige Änderungen vor, um dem vermuteten Missbrauch entgegenzuwirken:


  • Verpflichtender persönlicher Kontakt zwischen Arzt:Ärztin und Patient:in bei Cannabis-Verschreibungen mindestens 1 Mal pro vier Quartale.
  • Verbot des Onlineversands von Cannabisblüten – weiterhin erlaubt ist die Lieferung per Botendienst direkt aus der Apotheke durch medizinisches Fachpersonal.

Diskussionspunkte hinsichtlich der angedachten Gesetzesänderung


Der großen Zahl an Befürworter:innen der Gesetzesänderung steht eine ebenso große Zahl an Kritiker:innen gegenüber – derzeit wird die Gesetzesänderung im MedCanG also noch heiß diskutiert. Sehen wir uns einige der wichtigsten Argumente für und gegen die Neuerungen an.


Zum angedachten verpflichtenden persönlichen Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen bei einer Cannabisverschreibung sagen Befürworter:innen, dass dieser für eine sichere Behandlung unumgänglich ist, da die individuelle Situation der Patient:innen Anwendung, Dosierung und Sicherheit von Medizinalcannabis maßgeblich beeinflussen. Dem gegenüber steht die Kritik, dass diese Änderung den Zugang zu Medizinalcannabis massiv verkompliziert und Patient:innen daher erneut auf den Schwarzmarkt ausweichen werden.


Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit von Patient:innen sagen Befürworter:innen, dass eine persönliche Konsultation pro vier Quartale für die sichere Cannabistherapie unerlässlich und ein Arztbesuch alle 12 Monate zumutbar ist, da Folgeverschreibungen telemedizinisch weiterhin abgewickelt werden können – Kritiker:innen hingegen bringen vor, dass insbesondere bei chronischen Patient:innen ein jährlicher persönlicher Kontakt zwischen Arzt:Ärztin und Patient:in unnötig ist, den Zugang zur Medizin erschwert und das Gesundheitssystem zusätzlich belastet.


In einer Stellungnahme im Januar 2026 betont die Bundesärztekammer, dass sie die strengeren Regeln bezüglich Cannabisblüten begrüßt, da diese ein sehr hohes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial haben. Neben einer sorgfältigen Abwägung von Beschwerden, Krankengeschichte und anderer Medikation durch Ärzt:innen ist auch die richtige Anwendung nicht immer einfach und Patient:innen sollten unbedingt durch Apotheker:innen im Einzelfall geschult werden, was beim aktuell häufig genutzten Versand von Cannabisblüten nicht passiert.


Releaf Deutschland im Kontext der Cannabis-Legalisierung

Releaf Deutschland im Kontext der Cannabis-Legalisierung


Wir hier von Releaf sind seit Anfang 2026 auch in Deutschland tätig – unsere Wurzeln haben wir in Großbritannien, wo wir seit 2022 tätig sind und Patient:innen niederschwellig mit medizinischem Cannabis versorgen.


Wir möchten nun auch deutschen Patient:innen auf ihrem Weg zur Cannabistherapie helfen und den Zugang zu hochwertigem medizinischem Cannabis erleichtern: Bei Releaf Deutschland musst du nur einen medizinischen Fragebogen ausfüllen, der von einem:einer unserer Ärzt:innen rund um Dr. Hans Werner geprüft wird. Wenn unsere Ärzt:innen bei dir eine Indikation zur Cannabisbehandlung sehen, stellen sie dir dein Rezept aus und dein medizinisches Cannabis wird dir direkt aus einer Partnerapotheke in deiner Nähe geschickt.


Dabei profitieren Patient:innen, die sich für Releaf Deutschland entscheiden, nicht nur von unseren fairen und transparenten Preisen, sondern auch von der großen Auswahl an verschiedenen Cannabisblüten und dem einfachen Bestellprozess.


Unsere Herangehensweise ist zum aktuellen Zeitpunkt (Frühjahr 2026) völlig legal, du bist also zu 100 % rechtssicher, wenn du Medizinalcannabis über Releaf beziehst. Wir verfolgen die gesetzlichen Entwicklungen zu medizinischem Cannabis in Deutschland genauestens, um sicherzustellen, dass wir uns immer im Rahmen des Rechts bewegen.


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Häufige Fragen zur Legalisierung von medizinischem Cannabis in Deutschland


Ist medizinisches Cannabis seit 2017 in Deutschland legal?


Ja, medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit 2017 für schwerkranke Menschen legal, wenn andere Behandlungen nicht ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen werden. Es war bis 2024 ein Betäubungsmittel und durfte nur im Zuge einer ärztlich verschriebenen Cannabistherapie konsumiert werden.


Hat sich der Zugang zu medizinischem Cannabis durch das neue MedCanG 2024 vereinfacht?


Ja. Seit 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel, darf also über normale Rezepte verschrieben werden.


Bei welchen Krankheiten wird medizinisches Cannabis eingesetzt?


Medizinisches Cannabis kann bei verschiedenen chronischen Erkrankungen verschrieben werden, wenn herkömmliche Therapien nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Darunter chronische Schmerzen, Migräne, ADHS, Schlafstörungen, bestimmte Darmerkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie und viele andere.


Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen medizinischem Cannabis und Cannabis für den Freizeitkonsum?


Ja, im Cannabisgesetz von 2024 sind Konsumcannabis und Medizinalcannabis explizit getrennt: Medizinisches Cannabis muss immer von einem:einer Arzt:Ärztin verschrieben werden und darf nur über Apotheken verkauft werden. Es entspricht pharmazeutischen Standards, der Wirkstoffgehalt wird streng geprüft und je nach Situation können die Kosten für die Cannabistherapie von deiner Krankenversicherung getragen werden.


Können alle Ärzt:innen in Deutschland medizinisches Cannabis verschreiben?


Ja, in Deutschland dürfen alle Ärzt:innen außer Zahn- und Tierärzt:innen medizinisches Cannabis verschreiben.


Welche Darreichungsformen für medizinisches Cannabis sind in Deutschland legal?


Neben Fertigarzneimitteln wie Dronabinol, Canemes® und Sativex® sind auch Cannabisextrakte, -öle und -tropfen sowie Cannabisblüten zum Vaporisieren legale Darreichungsformen für Medizinalcannabis.

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Birgit Spalt-Zoidl Autor von medizinischen Cannabis

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Birgit Spalt-Zoidl ist Übersetzerin, Copywriterin und Tone-of-Voice-Beraterin für große und kleine Firmen. Im Zentrum steht bei ihren Texten und Übersetzungen immer, dass sie für die Leser:innen gut verständlich sind und die Inhalte zu den Zielen sowie der Markenstimme des jeweiligen Unternehmens passen. Sie schreibt leicht lesbare Texte und bereitet komplexe Sachverhalte so auf, dass sie greifbar und klar werden.

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