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Cannabis Ärzte in Deutschland
24 Ärztinnen, Ärzte und Praxen in Deutschland, die medizinisches Cannabis verschreiben.
Cannabisblüten auf Rezept: Welcher Arzt kann sie verschreiben?
Welche Ärzt:innen cannabinoidbasierte Arzneimittel verordnen dürfen, welche Möglichkeiten es gibt und worauf zu achten ist.
Für die Behandlung mit medizinischem Cannabis ist nicht zwingend der Besuch einer bestimmten Facharztpraxis erforderlich. Grundsätzlich können Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen Cannabis-Arzneimittel verordnen. Auch die hausärztliche Praxis kann daher eine mögliche Anlaufstelle sein. Releaf bietet zudem als telemedizinischer Anbieter die Möglichkeit, eine ärztliche Beratung digital in Anspruch zu nehmen und die Voraussetzungen für eine Cannabis-Behandlung prüfen zu lassen.
Maßgeblich ist jedoch die medizinische Beurteilung im individuellen Fall. Dabei werden unter anderem die bestehenden Beschwerden, die Krankengeschichte und bisherige Behandlungen berücksichtigt. Eine sorgfältige ärztliche Prüfung und die weitere Begleitung der Behandlung sind deshalb ebenso relevant wie die Wahl der ärztlichen Anlaufstelle.
Der folgende Ratgeber gibt einen Überblick darüber, welche Ärzt:innen infrage kommen und worauf bei der Suche zu achten ist.
Welche Ärzte dürfen medizinisches Cannabis verschreiben?
Medizinisches Cannabis darf von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen verschrieben werden. Ein bestimmter Facharzttitel ist dafür nicht erforderlich. Ausgenommen sind jedoch Zahnärztinnen/Zahnärzte sowie Tierärztinnen/Tierärzte.
Seit dem 1. April 2024 fällt Medizinalcannabis in Deutschland grundsätzlich nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Eine Ausnahme bildet das Fertigarzneimittel Nabilon (Canemes), das auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden muss. Alle anderen cannabinoidbasierten Arzneimittel wie Cannabisblüten und -extrakte können seitdem auf einem regulären Arzneimittelrezept verschrieben werden. Auch Suchanfragen wie „Welche Ärzte verschreiben THC?“ beziehen sich in diesem Zusammenhang meist auf die Verordnung von medizinischem Cannabis beziehungsweise THC-haltigen Cannabis-Arzneimitteln.
Die Verschreibungsbefugnis bedeutet nicht, dass Ärztinnen und Ärzte auf Wunsch ein Cannabis-Rezept ausstellen müssen. Ob eine Behandlung mit Cannabis-Arzneimitteln infrage kommt, ist eine medizinische Entscheidung. Sie setzt eine individuelle ärztliche Prüfung voraus, bei der unter anderem die Beschwerden, die Krankengeschichte, bisherige Behandlungen sowie mögliche Risiken berücksichtigt werden.
Hausarzt oder Facharzt: An wen kann ich mich wenden?
Für eine ärztliche Beratung zu Medizinalcannabis kommen unterschiedliche Anlaufstellen infrage. Welche davon sinnvoll ist, hängt unter anderem von der gesundheitlichen Situation, der bisherigen Behandlung und der vorhandenen medizinischen Betreuung ab.
- Hausärztliche Praxis: Ein Vorteil der hausärztlichen Betreuung kann darin liegen, dass die Krankengeschichte, bestehende Erkrankungen und die aktuelle Medikation bereits bekannt sind. Damit liegen wichtige Informationen vor, die in die Beurteilung einer möglichen Behandlung mit Cannabis-Arzneimitteln einfließen können.
- Behandelnde Fachärzt:innen: Je nach Erkrankung kann auch die bereits behandelnde Facharztpraxis aufgesucht werden (z. B. Ärztinnen und Ärzte aus der Neurologie, Schmerzmedizin oder Palliativmedizin). Entscheidend ist nicht allein die jeweilige Fachrichtung, sondern ob die Ärztin oder der Arzt eine Behandlung mit medizinischem Cannabis im konkreten Fall fachlich beurteilen und begleiten kann.
- Cannabis-Ärztinnen und - Ärzte: Bezeichnungen wie Cannabisarzt oder „Cannabis Ärzte“ stehen nicht für eine eigene medizinische Fachrichtung. Gemeint sind in der Regel Ärztinnen und Ärzte, die sich intensiver mit cannabinoidbasierten Arzneimitteln befassen und entsprechende Behandlungen anbieten.
Bei Releaf findet die ärztliche Beratung digital statt. Dabei werden die Voraussetzungen individuell geprüft. Ob eine Verordnung infrage kommt, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt auf Grundlage der erhobenen medizinischen Informationen.
Cannabis-Arzt in der Nähe finden: Worauf sollte ich achten?
Bei der Suche nach einem Cannabis Arzt in der Nähe sollte nicht allein entscheidend sein, ob eine Praxis grundsätzlich Cannabis-Arzneimittel verordnet. Mindestens ebenso wichtig ist, wie die ärztliche Beurteilung und die weitere Betreuung gestaltet sind. Einige Kriterien können dabei helfen, ein medizinisch fundiertes Angebot zu erkennen.
Erfahrung und fachlicher Hintergrund
Erfahrung mit cannabinoidbasierten Arzneimitteln kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn es um die Einschätzung ihrer Einsatzmöglichkeiten und Risiken geht. Ein seriöses Angebot zeichnet sich jedoch nicht durch eine möglichst unkomplizierte Verschreibung aus. Im Mittelpunkt sollte stets die medizinische Beurteilung stehen.
Ausführliche Anamnese
Vor einer möglichen Verordnung sollte sich die Ärztin oder der Arzt ein umfassendes Bild von der gesundheitlichen Situation machen. Dazu gehören neben den aktuellen Beschwerden auch Vorerkrankungen, bisherige Behandlungen und regelmäßig eingenommene Medikamente. Vorhandene Arztberichte oder Befunde können zusätzliche Informationen liefern.
Aufklärung und Verlaufskontrolle
Zur ärztlichen Betreuung gehört außerdem eine verständliche Aufklärung über die geplante Behandlung. Fragen zur Anwendung, zu möglichen Risiken und zum weiteren Vorgehen sollten geklärt werden können. Auch nach Beginn der Therapie ist eine ärztliche Begleitung relevant, um den Verlauf zu beurteilen und die Behandlung bei Bedarf anzupassen.
Vorsicht bei pauschalen Versprechen
Aussagen wie „Cannabis-Rezept garantiert“ sollten kritisch betrachtet werden. Ob Medizinalcannabis verordnet werden kann, lässt sich nicht unabhängig von der persönlichen Krankengeschichte vorab zusichern. Die Entscheidung über eine Verschreibung muss vielmehr das Ergebnis einer individuellen ärztlichen Prüfung sein.
Wie entscheidet ein Arzt über eine Behandlung mit medizinischem Cannabis?
Ob eine Cannabis-Therapie in Betracht kommt, wird für jede Patientin und jeden Patienten individuell beurteilt. Ausgangspunkt sind die aktuellen Beschwerden und die zugrunde liegende Diagnose. Ebenso relevant ist, wie sich die Erkrankung bislang entwickelt hat und welche Auswirkungen sie auf den Alltag hat.
In die ärztliche Einschätzung fließt zudem die bisherige Krankengeschichte ein. Dazu gehört die Frage, welche Behandlungen bereits erfolgt sind, wie diese vertragen wurden und welche Ergebnisse damit erzielt werden konnten. Auch aktuell eingesetzte Therapien und regelmäßig eingenommene Arzneimittel müssen berücksichtigt werden. Sie können unter anderem für die Beurteilung möglicher Wechselwirkungen von Bedeutung sein.
Darüber hinaus prüft die Ärztin oder der Arzt, ob individuelle Faktoren gegen eine Behandlung sprechen oder besondere Vorsicht erfordern. Neben möglichen Gegenanzeigen werden dabei auch Risiken berücksichtigt, die sich aus der persönlichen gesundheitlichen Situation ergeben können.
Auf Grundlage dieser Informationen erfolgt eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung. Eine bestimmte Diagnose allein führt daher nicht automatisch zu einer Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln. Entscheidend ist vielmehr, ob die Behandlung nach ärztlicher Einschätzung im konkreten Fall medizinisch angezeigt und vertretbar ist. Die Entscheidung orientiert sich dabei an den allgemein anerkannten fachlichen Standards der medizinischen Versorgung.
Welche Cannabis-Arzneimittel können verordnet werden?
Für eine Behandlung mit medizinischem Cannabis stehen unterschiedliche Arzneimittelformen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Cannabisblüten und Cannabisextrakte sowie zugelassene Fertigarzneimittel. Die Präparate können sich unter anderem hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und ihres Gehalts an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) unterscheiden. Welches Cannabis-Arzneimittel im individuellen Fall verordnet wird, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Cannabis-Ärzte in Deutschland: Vor Ort oder telemedizinisch?
Für eine Cannabis-Therapie stehen in Deutschland unterschiedliche Versorgungswege zur Verfügung. Neben niedergelassenen Ärzt:innen in Haus- und Facharztpraxen haben sich telemedizinische Angebote etabliert. Sie ermöglichen es, ärztliche Beratung und Behandlung digital wahrzunehmen, sofern die jeweiligen medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Releaf gehört zu den Telemedizinanbietern, über die Patient:innen Zugang zu Ärzt:innen erhalten, die sich mit cannabinoidbasierten Arzneimitteln befassen. Die medizinische Entscheidung verbleibt auch hier bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Im Rahmen der Konsultation werden die gesundheitliche Situation und die Voraussetzungen für eine mögliche Behandlung individuell geprüft.
Für die Suche nach Cannabis Ärzten in Deutschland ist damit nicht allein der Wohnort ausschlaggebend. Je nach persönlicher Situation kann eine Behandlung in einer Praxis oder eine telemedizinische Betreuung infrage kommen.
Häufige Fragen zu Cannabis-Ärzten
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Cannabis Ärzte und dein Rezept. Du hast noch eine Frage? Dann schau in unsere FAQs.
Nein. Auch wenn Hausärzte grundsätzlich Medizinalcannabis verordnen dürfen, besteht kein Anspruch auf eine entsprechende Verschreibung. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach medizinischer Prüfung, ob eine Behandlung im individuellen Fall angezeigt und fachlich vertretbar ist.
Der Begriff Cannabisarzt bezeichnet keine eigenständige Facharztrichtung, sondern wird üblicherweise für Ärzt:innen verwendet, die Erfahrung mit cannabinoidbasierten Arzneimitteln haben oder entsprechende Behandlungen anbieten. Ob für einen Termin eine Überweisung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Praxis und der gewählten Versorgungsform ab.
Ja. Eine Ärztin oder ein Arzt kann zu dem Ergebnis kommen, dass medizinisches Cannabis im konkreten Fall nicht geeignet ist oder eine Verordnung nicht medizinisch verantwortet werden kann. Die grundsätzliche Befugnis zur Verschreibung verpflichtet daher nicht dazu, ein Cannabis-Arzneimittel zu verordnen.
Nein. Seit dem 1. April 2024 unterliegt Medizinalcannabis grundsätzlich nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz, sondern dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Für die Verordnung von Cannabisblüten ist daher kein Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich. Sie werden auf einem regulären Arzneimittelrezept verschrieben.