Cannabis-Legalisierung: Alles zum legalen Cannabis-Verkauf über Apotheken
Cannabis-Legalisierung: Alles zum legalen Cannabis-Verkauf über Apotheken
Autor
Birgit Spalt-Zoidl

Sei es nun Cannabis für den Freizeitkonsum oder ärztlich verschriebenes medizinisches Cannabis: Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland – unter bestimmten Einschränkungen – legal. Das Cannabisgesetz regelt im ersten Artikel, dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), alle Aspekte rund um Cannabis für den Freizeitkonsum und im zweiten Artikel, dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), alles, was mit dem Einsatz von Cannabis in der Medizin zu tun hat.
Die beiden Bereiche sind unterschiedlich geregelt und die jeweiligen Bestimmungen haben auf verschiedene Aspekte rund um den legalen Umgang mit Cannabis Auswirkungen. Am stärksten spürbar sind diese aber vermutlich bei der Frage, wie Cannabis in Deutschland legal beschafft werden kann.
Legaler Bezug von Cannabis in Deutschland seit dem CanG 2024
Hinweis: Die in diesem Artikel zitierten Markt- und Umfragedaten spiegeln jeweils den Stand zum Zeitpunkt der Erhebung wider. Seit dem 30. Juli 2026 werden Cannabisblüten grundsätzlich nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – mehr dazu in unserem Artikel zu den Kosten für medizinisches Cannabis.
Je nachdem, ob du Cannabis als Genussmittel oder im Zuge einer ärztlichen Behandlung konsumieren möchtest, gibt es verschiedene Beschaffungswege. Einer der Unterschiede zwischen Medizinal- und Konsumcannabis sind nämlich die Regelung im Hinblick auf Anbau und Verkauf.
Während Konsumcannabis nicht kommerziell verkauft werden darf, können sich Patient:innen mit entsprechendem Rezept Medizinalcannabis völlig legal in der Apotheke kaufen. Demgegenüber steht, dass Erwachsene in Deutschland bis zu drei Cannabispflanzen besitzen und somit Cannabis für den Freizeitkonsum selbst anbauen, dieses allerdings nicht für medizinische Zwecke nutzen dürfen. Doch warum ist das so scheinbar gegensätzlich geregelt?

Medizinisches Cannabis über Apotheken
Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass medizinisches Cannabis in Deutschland rezept- und apothekenpflichtig ist.
Medizinisches Cannabis gilt als Arzneimittel. Es wird bei speziellen Indikationen eingesetzt und die Behandlung muss immer ärztlich überwacht werden, da es Nebenwirkungen gibt und es zudem zwischen Cannabis und anderen Medikamenten zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen kann. Eine Eigenmedikation ohne ärztliche Begleitung kann sehr gefährlich sein und ist somit unter deutschem Gesetz zum Schutz der Patient:innen nicht erlaubt.
Hinzu kommt, dass bei medizinischen Behandlungen generell und auch bei einer Cannabistherapie die richtige Dosierung elementar für die richtige Wirkung und sichere Anwendung ist. Wenn du medizinisches Cannabis über die Apotheke beziehst, kannst du dich auf pharmazeutische Qualität, also einen gleichbleibenden Wirkstoffgehalt und ein reines Produkt, verlassen. Außerdem bekommst du in der Apotheke genaue Anweisungen zur richtigen Dosierung und Anwendung des Medizinalcannabis.
Cannabis für den Freizeitkonsum über Anbauvereinigungen oder den Selbstanbau
Wenn du Cannabis für den Freizeitkonsum nutzen möchtest, ist auch das erlaubt – du darfst das Konsumcannabis allerdings nicht legal kaufen. Alternative Beschaffungsarten sind hier einerseits der Eigenanbau, für den aber nicht alle den Platz oder den nötigen grünen Daumen haben, und andererseits die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung, den sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC).
Diese Anbauvereinigungen müssen immer als nicht kommerzielle Vereine geführt werden, die ihre Ausgaben über Mitgliedsbeiträge abdecken, keine Gewinne erwirtschaften und ihren Mitgliedern über 21 Jahren monatlich 50 Gramm Cannabis aushändigen dürfen; bei Mitgliedern zwischen 18–21 Jahren sind es 30 Gramm pro Monat. Dieses Cannabis darf aufgrund der oben genannten Sicherheitsbedenken nur für Freizeitzwecke genutzt und nicht als Medizin eingesetzt werden.
Wenn du dich für eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung interessiert, findest du beim Deutschen Hanfverband eine Liste der genehmigten Cannabis Social Clubs in Deutschland exklusive Bayern.
Rechtlicher Rahmen für den Apothekenverkauf von Cannabis
Grundsätzlich gilt, dass jede deutsche Apotheke Medizinalcannabis ausgeben darf. Seit Einführung des neuen Cannabisgesetzes 2024 ist dafür auch kein Betäubungsmittelrezept mehr notwendig: Cannabis wurde mit diesem neuen Gesetz von der Liste der Betäubungsmittel gestrichen und darf somit über reguläre Rezepte ausgegeben werden. Ohne Rezept ist die Ausgabe von Cannabis in Apotheken allerdings rechtswidrig, unabhängig davon ob es für medizinische Zwecke oder den Freizeitkonsum gedacht ist.
Cannabis-Arzneimittel, seien das nun Cannabisblüten, Dronabinol (synthetisches THC), Sativex®, oder andere Darreichungsformen wie Cannabisextrakte oder -kapseln, gelten als reguläre Medikamente und müssen in der Apotheke nicht speziell gesichert oder gehandhabt werden. Die einzige Ausnahme bildet hier Nabilon (Canemes®): Da das vollsynthetische Cannabinoid weiterhin ein Betäubungsmittel ist, gelten hier strengere Regeln.
In welcher Form und in welcher Dosierung du Medizinalcannabis einnimmst, entscheidet immer der:die behandelnde Arzt:Ärztin. Bei der Ausgabe des Medikaments müssen Apotheker:innen dir die Einnahme noch einmal erklären und alle nötigen Anweisungen mitgeben. Hierbei ist besonders auf die Dosierungsunterschiede in den unterschiedlichen Darreichungsformen zu achten, da sich Wirkstoffgehalt, Konzentrationen und Bioverfügbarkeit stark unterscheiden.
Apotheken müssen sich also bei Medizinalcannabis an keine speziellen Regeln, wohl aber die allgemein für Apotheken gültigen Regeln des Apotheken- und Arzneimittelrechts sowie pharmazeutische Standards halten.
Qualität der Cannabisblüten aus Apotheken
Ein für Patient:innen und verschreibende Ärzt:innen besonders wichtiger Aspekt hinsichtlich der Legalisierung von Cannabis und der Ausgabe durch Apotheken sind die hohen Qualitätsstandards. Cannabisblüten gelten als Rezepturarzneimittel und die abgebende Apotheke trägt die Verantwortung für die Cannabisprodukte, egal welche Form sie haben.
Aus diesem Grund führen Apotheken bei allen eingehenden Cannabisblüten die folgenden Prüfungen durch:
- Kontrolle des Analysezertifikats: Apotheker:innen überprüfen die Angaben hinsichtlich GMP-konformer Herstellung, mikrobiologischer Qualität der Produkte und, ob die Blüten auf mögliche Aflatoxine und Pestizidrückstände untersucht wurde.
- Makroskopische und mikroskopische Betrachtung: Hier werden Farbe, Blütenstruktur und Rispendichte auf etwaige Auffälligkeiten untersucht sowie unter dem Mikroskop nach Schimmel und anderen Verunreinigungen gesucht, die eine potenzielle Gefahr für Patient:innen bedeuten würden.
- Prüfung von THC- und CBD-Gehalt: Es gibt verschiedene Verfahren, die Apotheker:innen anwenden können, um THC- und CBD-Gehalt der Cannabisblüten zu überprüfen, darunter etwa die teure und aufwendige Dünnschichtchromatographie, spezielle Testkits, oder moderne Verfahren wie NIR- und MIR-Spektroskopie.
Dass Patient:innen sich dieser Qualitätsstandards bewusst sind, zeigt eine im Sommer 2025 durchgeführte Umfrage unter 2.571 Cannabis-Patient:innen. Bei der Umfrage gaben die Cannabis-Patient:innen an, dass sie Medizinalcannabis aus der Apotheke deutlich mehr vertrauen als auf dem illegalen Markt verfügbarem Cannabis:
- Etwa drei Viertel der Befragten geben an, dass sie Cannabis aus der Apotheke für deutlich reiner halten als jenes vom illegalen Markt. Das deckt sich mit der Angabe, dass ebenfalls knapp drei Viertel der Meinung sind, dass Cannabis vom illegalen Markt mehr gesundheitliche Risiken für sie birgt als jenes aus der Apotheke.
- 82 % der befragten Cannabis-Patient:innen fühlen sich mit medizinischen Cannabis aus der Apotheke insgesamt wohler und 83 % halten es für hochwertiger als Cannabis vom illegalen Markt.
Jetzt Medizinalcannabis bestellen

Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung auf Apotheken
Eine der wichtigsten Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung auf Apotheken war eine starke Senkung des bürokratischen Aufwands. Das liegt daran, dass für Einkauf, Lagerung und Ausgabe von Betäubungsmitteln in Deutschland besonders strenge Regeln gelten: Neben einer genauen Dokumentation aller Ein- und Ausgänge müssen Betäubungsmittel beispielsweise in einem Tresor gelagert werden.
Da Cannabis nun kein Betäubungsmittel mehr ist, fällt hier viel bürokratischer Aufwand weg. Das ist natürlich eine große Erleichterung im Arbeitsalltag, die vor allem auch in Hinblick auf die stark gestiegene Nachfrage nach Medizinalcannabis sehr wichtig war.
Marktentwicklung und Konkurrenz
Im Laufe des Jahres 2024 ist laut Analysen der Import von Medizinalcannabis nach Deutschland sprunghaft angestiegen: Wurden im 1. Quartal 2024 noch 8,1 Tonnen Cannabis importiert, waren es im 4. Quartal bereits 31,7 Tonnen. Insgesamt wurden 2024 72 Tonnen getrocknete Cannabisblüten für wissenschaftliche und medizinische Zwecke eingeführt. Es wird angenommen, dass dieser sprunghafte Anstieg weniger mit neuen Verschreibungen durch niedergelassene Ärzt:innen zu tun hat, sondern seinen Ursprung bei den vielen Online-Anbietern hat.
Dieser Trend setzt sich auch 2025 fort: Im 1. Halbjahr 2025 sind die Cannabisimporte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 400 % gestiegen – demgegenüber steht eine sehr viel geringere Steigerungen der GKV-Verordnungen um nur 9 %. Es gibt zwei Vermutungen dazu, wie diese Diskrepanz zustande kommt:
- Selbstzahlende Patient:innen – Damals übernahm die GKV die Kosten für eine Cannabistherapie nur bei schwerwiegenden Erkrankungen und wenn etablierte Therapieansätze nicht die gewünschte Wirkung erzielten. Es wurde vermutet, dass viele Patient:innen sich demnach ein Privatrezept holten, wenn keine schwerwiegende Erkrankung vorlag. Seit dem 30. Juli 2026 ist diese Frage für Cannabisblüten ohnehin hinfällig: Sie werden unabhängig von der Diagnose nicht mehr von der GKV übernommen.
- Missbrauch durch Personen, die Cannabis als Genussmittel konsumieren – Cannabis für den Freizeitkonsum darf laut KCanG nur selbst angebaut oder über Anbauvereinigungen bezogen werden, der Verkauf und Kauf ist aber illegal. Es wird vermutet, dass sich viele Personen Cannabis für den Freizeitkonsum über eine der vielen Telemedizin-Plattformen verschreiben lassen und kaufen. Dazu ist kein direkter Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen nötig.
Beide Aspekte werden durch Telemedizin-Angebote begünstigt: Eine steigende Anzahl von Online-Plattformen macht den Menschen den Zugang zu Medizinalcannabis sehr leicht. Für eine Privatverordnung reicht oft das Ausfüllen eines Online-Fragebogens, und schon wird das medizinische Cannabis zu dir nach Hause geliefert.
Stimmungsbarometer am deutschen Apothekenmarkt 2026
Seit der Legalisierung von Cannabis hat sich der Markt in Deutschland durchaus verändert. Laut einer im Mai 2026 durchgeführten Umfrage des IFH Köln (Download der Umfrageergebnisse) gibt mittlerweile fast jede zweite Apotheke in Deutschland auch medizinisches Cannabis aus, wobei am häufigsten Cannabisextrakte verschrieben werden, gefolgt von Cannabisblüten. Obwohl so ein großer Anteil der deutschen Apotheken medizinisches Cannabis vertreibt, hat es nur für 1,8 % der 112 befragten Apotheker:innen eine hohe Bedeutung im täglichen Geschäft.
Besonders spannend sind die Ergebnisse der IFH-Umfrage bei jenen Fragen, die sich um die Einschätzung der von Apotheker:innen gemachten Erfahrungen im Alltag drehen: 53 % der Befragten haben den Verdacht, dass ein Großteil der abgegebenen Cannabisblüten dem Freizeitkonsum dient. 13 % geben an, dass es seit der Cannabis-Legalisierung schon häufiger vorgekommen ist, dass Medizinalcannabis erst nach Absprache mit dem:der behandelnden Arzt:Ärztin erfolgen konnte, und 5 % der Apotheker:innen haben die Abgabe von Cannabis auch schon verweigert, weil sie an der Rechtmäßigkeit des Rezepts gezweifelt haben.
Zukünftige Entwicklungen
Vermutlich treten im Laufe des Jahres 2026 einige Änderungen zum MedCanG in Kraft, welche sich vor allem auf den Versandhandel und Telemedizin-Angebote beziehen und diese stark einschränken werden. Neben einer einheitlichen Preisregulierung für Cannabis-Arzneimittel liegen dabei zwei Änderungen im Fokus:
- Verpflichtender persönlicher Kontakt zwischen Arzt:Ärztin und Patient:in bei Cannabis-Verschreibungen mindestens 1 Mal pro vier Quartale.
- Verbot des Onlineversands von Cannabisblüten – weiterhin erlaubt ist die Lieferung per Botendienst direkt aus der Apotheke durch medizinisches Fachpersonal.
Laut der bereits erwähnten IFH-Umfrage befürworten 63 % der befragten Apotheker:innen den neuen Gesetzesentwurf, da sie darin neben einer Stärkung der Apotheken auch eine Verbesserung der Patient:innensicherheit sehen.
Stefan Fritsch, Gründer und Chef der Grünhorn Gruppe, sieht das laut Handelsblatt anders: Er hat die größte Cannabis-Onlineapotheke Deutschlands aufgebaut und müsste sein Unternehmenskonzept beinahe vollständig überarbeiten, wenn ein Versandverbot für Cannabisblüten kommt. Auch der Cannabis-Apothekenverband (VCA) ist gegen den neuen Gesetzesentwurf und argumentiert, dass die Versorgung der Patient:innen durch dieses Verbot leiden würde – insbesondere schwer kranke und nicht mobile Patient:innen wären hier benachteiligt, da sie oft nicht in der Nähe einer auf Cannabis spezialisierten Apotheke wohnen.
Die zukünftigen Entwicklungen stehen und fallen also mit dem neuen Gesetzesentwurf. Bleiben telemedizinische Verschreibungen und der Versandhandel legal, wird der sich bereits abzeichnende Cannabis-Boom vermutlich weiter voranschreiten. Wird in Zukunft die Verschreibung nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch möglich und der Blüten-Versand verboten, ist eher mit einem Einbruch zu rechnen.

Patient:innenperspektive auf den Cannabis-Verkauf in Apotheken
Auch im 1. Quartal 2026 wurde in einer Umfrage unter 3.528 Cannabis-Patient:innen nach ihrer Perspektive auf die Cannabis-Legalisierung gefragt, mit spannenden Einblicken aus Sicht der Betroffenen. Während der erste Teil der Umfrage sich in erster Linie mit den positiven Effekten von Cannabis auf Patient:innen auseinandersetzt – etwa gesteigertem Wohlbefinden durch Reduktion oder sogar Absetzen von anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten und der damit einhergehenden Reduktion von Nebenwirkungen – liegt im zweiten Teil der Fokus auf Cannabisblüten.
Laut der Umfrage steigt die Vielfalt der in Deutschland erhältlichen Medizinalcannabis-Produkte seit 2023 kontinuierlich, und 2026 sind es bereits 887 verschiedene Sorten Medizinalcannabis, die in Deutschland ausgegeben werden. Es wird argumentiert, dass herkömmliche Apotheken diese Sortenvielfalt ohne die Unterstützung durch spezialisierte Online-Apotheken nicht sicherstellen können und somit die Patient:innenversorgung potenziell gefährdet wird, falls die Gesetzesänderungen tatsächlich wie erwartet umgesetzt werden.
Diese Vielfalt hat natürlich Vorteile für Patient:innen und geht mit einer weiteren sehr erfreulichen Veränderung einher, nämlich der signifikanten Preisreduktion bei Cannabisblüten durch den wachsenden Markt. Vor allem Patient:innen, die die Kosten für ihre Cannabistherapie selbst tragen, profitieren davon: Der Durchschnittspreis von Cannabisblüten liegt inzwischen bei 4,52 €/Gramm. Auch wenn es natürlich nach wie vor Sorten gibt, die deutlich teurer sind und teilweise über 10 €/Gramm kosten, haben Patient:innen mittlerweile Wahlmöglichkeiten.
Eine spannende Ergänzung zu diesen Zahlen liefert eine weitere Umfrage vom Sommer 2025 unter 2.571 Cannabis-Patient:innen. Darin geben etwa 57 % der befragten Patient:innen an, dass sie Cannabis für eine Selbsttherapie bisher auf dem illegalen Markt beschafft haben, und knapp 42 % würden nach der Gesetzesänderung und dem Versandverbot von Cannabisblüten auch wieder auf den illegalen Markt zurückkehren.
Vor der Möglichkeit von legalen Telemedizin-Angeboten für medizinisches Cannabis bekamen rund 22 % der Patient:innen Cannabis für medizinische Zwecke über Freund:innen und nur knapp 5 % von Ärzt:innen – sollten die aktuell gültigen Telemedizin-Angebote eingeschränkt oder illegal werden, würden rund 27 % der Patient:innen selbst Medizinalcannabis anbauen und 23 % zu niedergelassenen Ärzt:innen gehen.
Diese Zahlen sind insbesondere mit Hinblick auf die oben besprochenen Aspekte hinsichtlich der Qualität von Medizinalcannabis und Cannabis auf dem illegalen Markt überraschend.
Häufig gestellte Fragen zum Cannabis-Verkauf über Apotheken
Hat die Cannabis-Legalisierung den Apotheken-Verkauf vereinfacht?
Ja, da medizinisches Cannabis seit 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, sind Verschreibung, Lagerung und die Abgabe in der Apotheke deutlich einfacher geworden.
Können alle Apotheken seit der Legalisierung Cannabis verkaufen?
Ja, alle deutschen Apotheken dürfen seit der Legalisierung 2024 in Deutschland Medizinalcannabis ausgeben, wenn ein entsprechendes Rezept vorliegt.
Welche Rolle spielen Online-Apotheken bei der Cannabis-Legalisierung?
Online-Apotheken ermöglichen seit der Legalisierung einen besonders unkomplizierten Zugang zu Medizinalcannabis inklusive der Lieferung nach Hause. Noch niederschwelliger wird der Zugang bei Telemedizin-Anbietern wie Releaf Deutschland, die auch Rezepte ausstellen dürfen, und dieses Angebot mit dem Versand von Medizinalcannabis durch Partner-Apotheken verbinden.
Hat die Legalisierung Cannabis-Preise in Apotheken beeinflusst?
Ja, die Legalisierung von Cannabis hat zu deutlichen Preissenkungen bei Cannabisblüten geführt, unter anderem weil nun mehr Anbieter auf dem Markt sind. Lagen die Durchschnittspreise pro Gramm 2024 noch bei um 10 € sind sie im Sommer 2025 auf etwa 7,49 € gefallen und im Frühjahr 2026 sogar auf 4,52 €.
Unterscheidet sich Cannabis-Qualität zwischen Apotheken nach der Legalisierung?
Nein, die Qualität der Cannabisblüten aus egal welcher Apotheke hat sich durch die Legalisierung 2024 nicht geändert. Apotheken müssen grundsätzlich pharmazeutische Standards einhalten und die ausgegebenen Arzneimittel prüfen. Die Legalisierung hat lediglich die administrativen Prozesse vereinfacht, die Qualitätsanforderungen, die für alle Apotheken gelten, sind dieselben geblieben.
Ermöglicht die Legalisierung neue Cannabis-Darreichungsformen in Apotheken?
Durch die einfachere Verwaltung und die weniger strengen Regeln für Medizinalcannabis seit der Streichung aus der Liste der Betäubungsmittel wird die Entwicklung und Herstellung neuer Darreichungsformen begünstigt. Apotheker:innen können nun einfacher eigene Rezepturen in Form von Kapseln, Tropfen, Cremes oder Extrakten herstellen, was Innovationen fördert.
Autoren
Birgit Spalt-Zoidl
LinkedInBirgit Spalt-Zoidl ist Übersetzerin, Copywriterin und Tone-of-Voice-Beraterin für große und kleine Firmen. Im Zentrum steht bei ihren Texten und Übersetzungen immer, dass sie für die Leser:innen gut verständlich sind und die Inhalte zu den Zielen sowie der Markenstimme des jeweiligen Unternehmens passen. Sie schreibt leicht lesbare Texte und bereitet komplexe Sachverhalte so auf, dass sie greifbar und klar werden.
redaktionelle Richtlinien
Alle unsere Artikel werden von Expert:innen für medizinisches Cannabis verfasst. Dabei folgen wir strengen Richtlinien zur Quellenrecherche und verweisen auf begutachtete Studien sowie seriöse wissenschaftliche Publikationen. Unser klinisches Expertenteam und unsere Compliance-Spezialist:innen liefern bei Bedarf wertvolle Fachbeiträge, um die inhaltliche Genaugigkeit sicherzustellen.
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Verwandte Artikel
Entdecke hilfreiche Einblicke zu Gesundheit, Wohlbefinden und medizinischem Cannabis in unserem Blog.



