Diskrete Lieferung nach Hause in 2 Stunden

Medizinisches Cannabis: Was übernehmen GKV und PKV?

Medizinisches Cannabis: Was übernehmen GKV und PKV?

Lea Hauke Autor von medizinischen Cannabis

Autor

Lea Hauke

08.09.202611 Min. zum Lesen

Bei den Regelungen um medizinisches Cannabis bleibt gefühlt nichts lange so, wie es ist. Seit dem 30. Juli 2026 gelten für die Kostenübernahme von medizinischem Cannabis neue Regeln. Gesetzliche Krankenkassen dürfen Cannabisblüten seitdem nicht mehr bezahlen.


Standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon können dagegen weiterhin als Kassenleistung infrage kommen. Privatversicherte müssen einen genaueren Blick in ihren Tarif werfen: Je nach Vertrag kann ihre Versicherung auch die Kosten für Cannabisblüten übernehmen.


Damit du weißt, woran du bist, erklären wir dir die Unterschiede zwischen GKV und PKV Schritt für Schritt. Du erfährst, welche Medikamente erstattungsfähig sind, wann du eine Genehmigung brauchst und wie du vorgehst, wenn du die Behandlung privat bezahlen möchtest.

Wann übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für medizinisches Cannabis?


Ob deine Krankenversicherung die Kosten für medizinisches Cannabis auf Rezept übernimmt, lässt sich leider nicht allein am Rezept erkennen. Es kommt auch darauf an, welches Cannabisarzneimittel dir verordnet wurde, wie die Behandlung medizinisch begründet wird und ob du gesetzlich oder privat versichert bist.


Bei der GKV gelten feste gesetzliche Voraussetzungen. In vielen Fällen muss die Krankenkasse der Behandlung außerdem vor der ersten Verordnung zustimmen. Für Cannabisblüten ist eine Kostenübernahme seit dem 30. Juli 2026 grundsätzlich ausgeschlossen. Ärztlich verschrieben werden können sie weiterhin. Allerdings nur auf Privatrezept und auf eigene Kosten.


Bei der PKV richtet sich die Erstattung nach deinem persönlichen Tarif und den Bedingungen deines Versicherungsvertrags. Je nach Vertrag können auch Cannabisblüten übernommen werden. Eine ärztliche Verordnung ist dafür immer erforderlich, sie ist aber noch keine Kostenzusage. Gerade bei einer längerfristigen Behandlung lohnt es sich deshalb, vorab bei deiner Versicherung nachzufragen.


Welche Cannabisarzneimittel übernimmt die GKV?

Welche Cannabisarzneimittel übernimmt die GKV?


Seit der Änderung vom 30. Juli 2026 macht die gesetzliche Krankenversicherung einen klaren Unterschied zwischen Cannabisblüten und anderen Cannabisarzneimitteln. Während Blüten nicht mehr als Kassenleistung verordnet werden können, ist eine Kostenübernahme für bestimmte Extrakte, Rezepturen und Fertigarzneimittel weiterhin möglich.

Zahlt die GKV noch Cannabisblüten?


Getrocknete Cannabisblüten sind seit dem 30. Juli 2026 vom Leistungsanspruch der GKV ausgeschlossen. Das gilt unabhängig von der Erkrankung oder der medizinischen Begründung. Ein neuer Antrag auf Kostenübernahme für Cannabisblüten hat daher keine Aussicht auf Bewilligung.


Ärzt:innen dürfen Cannabisblüten weiterhin verschreiben. Du erhältst dafür jedoch ein Privatrezept und bezahlst das Medikament selbst.

Werden Cannabisextrakte, Dronabinol und Nabilon weiterhin übernommen?


Eine Kostenübernahme ist weiterhin möglich für


  • Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität,
  • Arzneimittel mit Nabilon.

Dafür müssen die Voraussetzungen aus § 31 Absatz 6 SGB V erfüllt sein. Je nach ärztlicher Qualifikation und Behandlungssituation kann außerdem eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Die Verordnung allein reicht also nicht in jedem Fall für eine Kostenübernahme aus.

Was gilt für zugelassene Cannabis-Fertigarzneimittel?


Zu den zugelassenen Fertigarzneimitteln gehören beispielsweise Sativex® mit Nabiximols, Canemes® mit Nabilon und Epidyolex® mit Cannabidiol. Seit 2026 steht außerdem Exilby® mit einem THC-haltigen Cannabisextrakt zur Verfügung. Jedes dieser Medikamente ist für bestimmte Erkrankungen beziehungsweise Beschwerden zugelassen.


Wird ein Fertigarzneimittel innerhalb seines zugelassenen Anwendungsgebiets verschrieben, gelten grundsätzlich die üblichen Regeln der Arzneimittelversorgung. Bei einer Anwendung außerhalb der Zulassung können dagegen zusätzliche Voraussetzungen und eine vorherige Genehmigung erforderlich sein.

Was passiert mit bereits genehmigten Blütentherapien?


Wenn deine Krankenkasse deine Cannabisblüten bisher bezahlt hat, ist die neue Regelung verständlicherweise besonders einschneidend. Leider schützt auch eine frühere Genehmigung nicht davor, dass die GKV die Kosten für Cannabisblüten nicht mehr übernimmt.


Du musst deine Behandlung deshalb aber nicht einfach von heute auf morgen beenden. Sprich am besten zeitnah mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Gemeinsam könnt ihr schauen, ob ein weiterhin erstattungsfähiges Cannabisarzneimittel für dich infrage kommt. Möchtest du bei Cannabisblüten bleiben und wird die Behandlung weiterhin ärztlich befürwortet, kannst du sie auf Privatrezept fortsetzen. In diesem Fall musst du die Kosten allerdings selbst tragen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme von Extrakten, Dronabinol und Nabilon?


Die folgenden Voraussetzungen gelten ausschließlich für Cannabisarzneimittel, die weiterhin von der GKV bezahlt werden können. Für Cannabisblüten ist eine Kostenübernahme dagegen grundsätzlich ausgeschlossen.


Damit die GKV standardisierte Cannabisextrakte oder Arzneimittel mit Dronabinol beziehungsweise Nabilon bezahlt, müssen nach § 31 Absatz 6 SGB V mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Du hast eine schwerwiegende Erkrankung, die deine Gesundheit oder Lebensqualität dauerhaft stark beeinträchtigt.
  • Eine allgemein anerkannte Standardtherapie steht nicht zur Verfügung oder kann in deinem Fall nicht angewendet werden – beispielsweise, weil sie nicht ausreichend wirkt, starke Nebenwirkungen verursacht oder aus medizinischen Gründen ungeeignet ist.
  • Es besteht eine realistische Aussicht darauf, dass das Cannabisarzneimittel den Krankheitsverlauf oder schwere Beschwerden spürbar verbessert.

Bei einer erstmaligen Cannabistherapie sieht das Medizinalcannabis-Gesetz außerdem grundsätzlich einen sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vor. Zeigt sich vorher, dass das Medikament nicht wirkt oder nicht vertragen wird, muss die Behandlung nicht unnötig fortgesetzt werden.


Wie beantragst du die GKV-Kostenübernahme für Cannabisextrakte, Dronabinol oder Nabilon?

Wie beantragst du die GKV-Kostenübernahme für Cannabisextrakte, Dronabinol oder Nabilon?


Für Cannabisblüten kannst du zwar keinen Antrag mehr stellen, für bestimmte cannabishaltige Arzneimittel ist dies aber weiterhin möglich. Hier erfährst du mehr zum Ablauf.

Wie läuft der Antrag ab?


Bei standardisierten Cannabisextrakten sowie Arzneimitteln mit Dronabinol oder Nabilon läuft die Beantragung in der Regel so ab:


  1. Ärztliche Prüfung: Deine Ärztin oder dein Arzt prüft, ob du die medizinischen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllst.
  1. Antrag und Begründung: Die Praxis reicht den Antrag bei deiner Krankenkasse ein. Darin werden deine Erkrankung, bisherige Behandlungen und der erwartete Nutzen des Cannabisarzneimittels beschrieben.
  1. Prüfung durch die Krankenkasse: Die Krankenkasse entscheidet normalerweise innerhalb von zwei Wochen. Wird der Medizinische Dienst hinzugezogen, kann die Prüfung bis zu vier Wochen dauern. In bestimmten palliativen Situationen gilt eine Frist von drei Tagen.
  1. Genehmigung und Verordnung: Stimmt die Krankenkasse zu, kann dir das Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet werden.

Bei bestimmten ärztlichen Fach- oder Zusatzqualifikationen sowie in einzelnen palliativen Versorgungssituationen ist keine vorherige Genehmigung notwendig. Deine behandelnde Praxis kann dir sagen, ob diese Ausnahme bei dir gilt.

Was kannst du bei einer Ablehnung tun?


Lehnt die Krankenkasse deinen Antrag ab, kannst du Widerspruch einlegen. Die dafür geltende Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids und beträgt üblicherweise einen Monat. Besprich die Begründung der Ablehnung mit deiner Ärztin oder deinem Arzt: Fehlende medizinische Angaben oder Nachweise lassen sich möglicherweise ergänzen.


Die Krankenkasse prüft den Antrag anschließend erneut. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, kannst du dich beispielsweise an die unabhängige Patientenberatung oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsberatung wenden.

Was übernimmt eine private Krankenversicherung?


Für Privatversicherte gelten andere Regeln als für Mitglieder der GKV. Ob und wie viel deine Versicherung erstattet, richtet sich vor allem nach deinem Vertrag. Eine einheitliche Regel für alle privaten Krankenversicherungen gibt es deshalb nicht.

Kann die PKV auch Cannabisblüten erstatten?


Der Ausschluss von Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 betrifft nur die gesetzliche Krankenversicherung. Private Versicherungen können die Kosten für ärztlich verordnete Cannabisblüten weiterhin übernehmen.


Ob das auch bei deinem Vertrag der Fall ist, solltest du am besten vor Behandlungsbeginn klären. So weißt du frühzeitig, ob du mit einer vollständigen Erstattung rechnen kannst oder einen Teil der Kosten selbst tragen musst.

Wovon hängt die Kostenübernahme ab?


Für die PKV zählt vor allem, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist und zu den Leistungen deines Tarifs gehört. Deine Versicherung kann deshalb eine ärztliche Begründung anfordern. Darin wird beispielsweise erläutert, welche Diagnose vorliegt, welche Behandlungen du bereits ausprobiert hast und warum medizinisches Cannabis für dich infrage kommt.


Möglicherweise fragt die Versicherung auch nach dem verordneten Produkt, der Dosierung und den voraussichtlichen Kosten. Welche Unterlagen sie genau sehen möchte, kannst du direkt dort erfragen. So ersparst du dir später unnötige Rückfragen.

Welche Rolle spielen Tarif und Selbstbeteiligung?


Dein Tarif bestimmt, ob deine Versicherung die Behandlung vollständig oder nur anteilig erstattet. Hast du eine Selbstbeteiligung vereinbart, zahlst du die Kosten zunächst bis zu dieser Höhe selbst.


Bitte deine Versicherung deshalb möglichst um eine konkrete schriftliche Auskunft. Statt nur allgemein nach „medizinischem Cannabis“ zu fragen, kannst du dir bestätigen lassen, welche Kosten für ärztliche Termine, Rezept und Medikament übernommen werden. So kannst du besser planen und vermeidest unangenehme Überraschungen.

Was gilt für privat Versicherte mit Beihilfe?


Wenn du beihilfeberechtigt bist, teilen sich meistens die Beihilfestelle und deine private Krankenversicherung die Kosten. Da beide nach ihren eigenen Vorgaben entscheiden, solltest du die geplante Behandlung auch mit beiden Stellen abklären.


Die Beihilfevorschriften können sich je nach Bund oder Bundesland unterscheiden. Frage deshalb am besten vorab, welche Unterlagen benötigt werden und welcher Anteil übernommen werden kann. Eine Zusage der PKV gilt nicht automatisch auch für die Beihilfe und umgekehrt.


Wie beantragst du die Erstattung bei der PKV?

Wie beantragst du die Erstattung bei der PKV?


Bei der PKV gibt es keinen einheitlichen Antragsprozess. Mit diesen Schritten bist du in der Regel gut vorbereitet:


  1. Kostenübernahme anfragen: Wende dich vor Behandlungsbeginn an deine Versicherung und beschreibe die geplante Cannabistherapie. Bitte möglichst um eine schriftliche Auskunft.
  1. Unterlagen einreichen: Deine PKV kann das Rezept, eine ärztliche Begründung, Informationen zu bisherigen Behandlungen und eine Schätzung der laufenden Kosten verlangen. Frage direkt nach, welche Nachweise in deinem Fall benötigt werden.
  1. Rechnungen zunächst selbst bezahlen: Privatversicherte begleichen die Kosten für ärztliche Leistungen und Medikamente meistens zunächst selbst.
  1. Erstattung beantragen: Reiche anschließend die Rechnungen zusammen mit dem Rezept und den angeforderten medizinischen Unterlagen über das Kundenportal, die App oder per Post ein.

Lehnt deine PKV die Erstattung ab, bitte zunächst um eine nachvollziehbare schriftliche Begründung. Besprich diese mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, denn möglicherweise lassen sich fehlende Angaben ergänzen.

Medizinisches Cannabis auf Privatrezept bei Releaf DE


Du möchtest herausfinden, ob medizinisches Cannabis für dich infrage kommt, hast aber noch kein Rezept? Bei Releaf kannst du die ärztliche Prüfung bequem online anfragen. Wird die Behandlung medizinisch befürwortet, erhältst du ein Rezept. Die Kosten für die ärztliche Leistung, das Rezept und dein Medikament trägst du zunächst selbst.

Wie läuft die ärztliche Anfrage ab?


Zunächst wählst du ein passendes Produkt aus und beantwortest einige Fragen zu deiner Gesundheit. Dabei geht es zum Beispiel um deine Beschwerden, bisherige Behandlungen, andere Medikamente und mögliche Risiken.


Anschließend sehen sich Ärzt:innen deine Angaben sorgfältig an. Kommt medizinisches Cannabis für dich infrage, stellen sie dir ein Rezept aus und übermitteln es direkt an eine deutsche Partnerapotheke. Ein Videogespräch ist dafür nicht immer notwendig. Sollten noch Informationen fehlen, meldet sich das medizinische Team bei dir.


Die Apotheke bereitet dein Medikament vor und schickt es diskret an deine Wunschadresse. In vielen deutschen Großstädten wie Berlin oder Hamburg kann sogar eine Lieferung am selben Tag möglich sein. In anderen Regionen dauert der Versand mit DHL in der Regel ein bis drei Werktage.

Welche Kosten entstehen für Rezept, Medikament und Lieferung?


Das Rezept kostet bei Releaf 5,99 Euro. Dazu kommen der Preis deines Medikaments und gegebenenfalls die Versandkosten. Wie hoch die Gesamtkosten sind, hängt vor allem vom ausgewählten Produkt und der verordneten Menge ab.


Bevor du deine Anfrage abschließt, siehst du alle anfallenden Kosten übersichtlich aufgeschlüsselt. Eine Mitgliedschaft oder ein kostenpflichtiges Abo brauchst du dafür nicht.


Bist du privat versichert, kannst du die Unterlagen anschließend bei deiner Versicherung einreichen. Ob sie dir einen Teil der Ausgaben oder die gesamten Kosten erstattet, hängt von deinem persönlichen Tarif ab. Die GKV übernimmt die Kosten für Cannabisblüten dagegen nicht.

Häufige Fragen zur Kostenübernahme von medizinischem Cannabis

Kann ich für Cannabisblüten noch einen GKV-Antrag stellen?


Seit dem 30. Juli 2026 darf die GKV getrocknete Cannabisblüten nicht mehr bezahlen. Das gilt auch dann, wenn deine Ärztin oder dein Arzt die Behandlung medizinisch befürwortet. Ein Antrag auf Kostenübernahme wäre deshalb nicht mehr erfolgreich. Möglich ist nur noch ein Antrag für weiterhin erstattungsfähige Cannabisarzneimittel wie standardisierte Extrakte, Dronabinol oder Nabilon. Mehr dazu erfährst du bei der KBV.

Muss ich bei einer Kassenleistung etwas zuzahlen?


In der Regel ja. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Sie kann entfallen, wenn du von Zuzahlungen befreit bist oder das Medikament zuzahlungsfrei ist. Ab dem 1. Januar 2027 steigen diese Beträge auf mindestens 7,50 € und höchstens 15 €. Weitere Informationen findest du beim Bundesgesundheitsministerium.

Kann ich während der Prüfung ein Privatrezept nutzen?


Ja, sofern deine Ärztin oder dein Arzt die Behandlung für medizinisch sinnvoll hält. Du bezahlst das Medikament dann zunächst selbst. Verlass dich jedoch nicht darauf, dass die GKV dir diese Ausgaben später rückwirkend erstattet. Kläre deshalb möglichst vor Behandlungsbeginn mit deiner Krankenkasse, wie sie in deinem Fall vorgeht.

Muss ich die Behandlungskosten bei der PKV zunächst selbst bezahlen?


Üblicherweise bezahlst du die ärztliche Behandlung und dein Medikament zunächst selbst und reichst anschließend Rezept und Rechnungen bei deiner PKV ein. Ob und in welcher Höhe du die Kosten zurückbekommst, hängt von deinem Tarif ab. Bei höheren oder regelmäßig anfallenden Kosten ist eine schriftliche Kostenzusage vor Behandlungsbeginn besonders hilfreich.

Kann ich nach einer Ablehnung einen neuen Antrag stellen?


Ja, vor allem wenn sich deine gesundheitliche Situation verändert hat oder neue medizinische Unterlagen vorliegen. Gegen einen aktuellen Ablehnungsbescheid kannst du außerdem in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Besprich am besten mit deiner Arztpraxis, welcher Weg in deinem Fall sinnvoller ist. Für Cannabisblüten gilt diese Möglichkeit allerdings nicht, da ihre Kostenübernahme durch die GKV gesetzlich ausgeschlossen ist.


Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Diesen Artikel teilen

facebooktwitterwhatsapplinkedin

URL teilen

Autoren

Lea Hauke Autor von medizinischen Cannabis

Lea Hauke

LinkedIn

Lea Hauke ist zweisprachige Texterin und Spezialistin für Lokalisierung (Deutsch/Englisch) mit Fokus auf klare und präzise Kommunikation in komplexen und regulierten Bereichen. Seit über fünf Jahren unterstützt sie internationale Unternehmen dabei, Inhalte für den DACH-Markt sprachlich und kulturell passend aufzubereiten.

Ihre Erfahrung umfasst unter anderem SaaS, Finanzen, Bildung sowie Inhalte für internationale Zielgruppen im deutschsprachigen Raum. Dabei arbeitet sie an der Schnittstelle von Copywriting und Transcreation, um Inhalte auch bei sensiblen Themen wie Gesundheit verständlich, vertrauenswürdig und markenkonform zu gestalten.

redaktionelle Richtlinien

Alle unsere Artikel werden von Expert:innen für medizinisches Cannabis verfasst. Dabei folgen wir strengen Richtlinien zur Quellenrecherche und verweisen auf begutachtete Studien sowie seriöse wissenschaftliche Publikationen. Unser klinisches Expertenteam und unsere Compliance-Spezialist:innen liefern bei Bedarf wertvolle Fachbeiträge, um die inhaltliche Genaugigkeit sicherzustellen.

Verwandte Artikel

Entdecke hilfreiche Einblicke zu Gesundheit, Wohlbefinden und medizinischem Cannabis in unserem Blog.