Cannabis und Autofahren: Aktuelle Regelungen im Überblick
Cannabis und Autofahren: Aktuelle Regelungen im Überblick
Autor
Redaktion Releaf
Zum 1. April 2024 trat in Deutschland das neue Cannabis-Gesetz (CanG) in Kraft, das unter bestimmten Bedingungen den privaten Besitz, Gebrauch und Eigenanbau von medizinisches Cannabis in Deutschland erlaubt. Parallel dazu wurden auch verkehrsrechtliche Regelungen überarbeitet, insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit nach der Einnahme von Cannabis. Seit August 2024 gilt zudem ein festgelegter Grenzwert für THC im Straßenverkehr, der definiert, ab wann eine Teilnahme am Verkehr als nicht mehr zulässig gilt.
Im Folgenden Artikel werden alle aktuellen Regelungen erläutert und speziell der Frage nachgegangen, worauf Patient:innen unbedingt achten sollten.
Was ist der Cannabis-Grenzwert?
Tetrahydrocannabinol (THC) ist der Hauptwirkstoffe in Cannabis, der die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinflussen kann und damit auch die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen. In der medizinischen und rechtlichen Bewertung wird jedoch nicht jeder gemessene THC-Wert gleich interpretiert, da zwischen verschiedenen Blutbestandteilen unterschieden wird.
Bei Verkehrskontrollen wird bei einem Verdacht meist eine Blutprobe entnommen. Für die Beurteilung der aktuellen Beeinträchtigung ist vor allem der THC-Gehalt im Blutserum relevant. Blutserum ist der flüssige Anteil des Blutes, der nach der Gerinnung übrig bleibt und keine Blutzellen mehr enthält. Vollblut hingegen umfasst alle Bestandteile des Blutes, also auch rote und weiße Blutkörperchen sowie Blutplättchen.
Da sich THC unterschiedlich in diesen Bestandteilen verteilt, liegt die Konzentration im Blutserum in der Regel höher als im Vollblut. Üblicherweise ist sie etwa um den Faktor 1,5 bis 2 erhöht. Entsprechend entspricht ein Serumwert von 3,5 ng/ml ungefähr einem Wert von rund 1,75 bis 2 ng/ml im Vollblut.
Neuer THC-Grenzwert seit August 2024
Im März 2024 sprach sich eine unabhängige Fachkommission beim Bundesverkehrsministerium für einen neuen Richtwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum aus. Diese Empfehlung wurde von der Bundesregierung übernommen. Nach Einschätzung der Expert:innen entspricht dieser Wert in etwa der bekannten 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol, also dem Bereich, ab dem von einer relevanten Beeinträchtigung im Straßenverkehr ausgegangen wird. Insbesondere Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und das Einschätzen von Entfernungen können in diesem Bereich bereits eingeschränkt sein.
Zuvor lag der Grenzwert deutlich niedriger bei 1,0 ng/ml. Dieser wurde allerdings zu einer Zeit festgelegt, in der bereits geringe Mengen konsequent geahndet werden sollten. Der neue Richtwert soll nun stärker berücksichtigen, ab wann eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit anzunehmen ist.
Unabhängig davon gilt, dass die gleichzeitige Einnahme von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Regelungen für Fahranfänger:innen
Für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahrer:innen in der Probezeit gelten besonders strenge Vorgaben. Hier ist jeglicher Cannabiseinfluss im Straßenverkehr untersagt, und zwar unabhängig davon, ob ein bestimmter Grenzwert überschritten wird oder nicht.
Verstöße werden entsprechend sanktioniert und können ein Bußgeld, Einträge im Fahreignungsregister sowie eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen.
Für Patient:innen, denen medizinischem Cannabis auf Rezept verordnet wurde, gelten im Straßenverkehr besondere Regelungen. Nach der sogenannten “Medikamentenklausel” gemäß § 24a IV StVG liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, wenn ein potenziell beeinträchtigender Stoff im Rahmen einer medizinischen Behandlung eingenommen wird. Es empfiehlt sich daher, eine Kopie des Rezepts mitzuführen, um diese im Falle einer Kontrolle vorlegen zu können.
Diese Sonderregelung entbindet jedoch nicht von der eigenen Verantwortung. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur dann zulässig, wenn keine Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit bestehen und die Medikation wie verordnet erfolgt. Bei Auffälligkeiten oder dem Verdacht auf unsachgemäße Anwendung kann eine medizinische Überprüfung angeordnet werden.
Konsequenzen bei Überschreitung des Cannabis-Grenzwertes
Überschreitet eine Person den festgelegten THC-Grenzwert, ist dies ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Infolgedessen muss mit entsprechenden Sanktionen gerechnet werden. Die Höhe der Bußgelder ist im Straßenverkehrsgesetz geregelt.3
| Verstoßart | Bußgeld | Fahrverbot | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|---|
| Erstverstoß (≥ 3,5 ng/ml THC) | 500 € | 1 Monat | 2 Punkte |
| Zweitverstoß | 1.000 € | 3 Monate | 2 Punkte |
| Drittverstoß | 1.500 € | 3 Monate | 2 Punkte |
| Mischkonsum (THC + Alkohol) | 1.000 € | 1 Monat | 2 Punkte |
| Mischkonsum, Wiederholungstäter | bis 2.000 € | bis zu 3 Monaten | 2 Punkte |
Für Fahranfänger:innen unter 21 Jahren sowie während der Probezeit gilt ein striktes Cannabisverbot im Straßenverkehr. Ein Verstoß wird in der Regel mit
- einem Bußgeld,
- einem Punkt im Fahreignungsregister,
- der Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie
- der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet.
Kommt es zusätzlich zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit oder einer Gefährdung anderer, kann dies über eine Ordnungswidrigkeit hinausgehen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Neue Regelungen zur Fahrtauglichkeit beim Cannabisgebrauch
Die Vorgaben zur Fahrtüchtigkeit unter Cannabiseinfluss orientieren sich inzwischen stärker an den bekannten Regelungen für Alkohol im Straßenverkehr.
Ein Entzug oder die Verweigerung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel nur noch dann, wenn eine Abhängigkeit von Cannabis besteht oder ein problematischer Umgang festgestellt wird. Von einem solchen Missbrauch spricht man beispielsweise, wenn Betroffene nicht zuverlässig zwischen der Einnahme und dem Führen eines Fahrzeugs unterscheiden oder die eigene Beeinträchtigung falsch einschätzen.
Wurde eine Abhängigkeit erfolgreich überwunden, kann die Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen wieder erteilt werden. Meist wird hierfür ein nachgewiesener Zeitraum von mindestens einem Jahr ohne Einnahme von Cannabis verlangt.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird heute nur noch in bestimmten Fällen angeordnet. Dazu gehören Situationen, in denen Anhaltspunkte für einen problematischen Umgang mit Cannabis vorliegen, wiederholte Fahrten unter Cannabis-Einfluss festgestellt wurden oder die Fahrerlaubnis in der Vergangenheit bereits aus diesem Grund entzogen worden ist. Auch zur Überprüfung, ob eine frühere Abhängigkeit oder ein Missbrauch tatsächlich überwunden wurde, kann ein solches Gutachten erforderlich sein.
Allein der gelegentliche Gebrauch von Cannabis rechtfertigt hingegen keine automatische Anordnung einer MPU.
H2: Tipps für den Umgang mit medizinischem Cannabis und Autofahren
Nach der Einnahme von medizinischem Cannabis sollte in der Regel ausreichend Zeit vergehen, bevor aktiv am Straßenverkehr teilgenommen wird. Studien deuten darauf hin, dass die Fahrtüchtigkeit noch bis zu 24 Stunden beeinträchtigt sein kann, und zwar auch dann, wenn sich das eigene Empfinden bereits wieder normal anfühlt.
Bei oralen Darreichungsformen wie Tropfen oder Kapseln kann die Wirkung zudem länger anhalten. Eine Übersicht verfügbarer Präparate findest du in unserem Medizinischen Cannabis Online Shop.
Ein bewusster Umgang mit medizinischem Cannabis ist unbedingt notwendig. Dabei geht es nicht nur darum, die Therapie wirksam umzusetzen, sondern auch darum, sich selbst und andere im Alltag nicht zu gefährden.
Wichtig ist, die verordnete Medikation so einzunehmen, wie sie ärztlich vorgesehen ist. Dosierung, Zeitpunkt und Form der Anwendung sind auf die jeweilige Situation abgestimmt und beeinflussen spürbar, wie die Wirkung ausfällt. Eigenständige Änderungen sind daher unbedingt zu vermeiden.
Wenn ein neues Präparat verordnet wird oder sich die Dosierung ändert, ist es sinnvoll, zunächst abzuwarten und zu beobachten, wie der Körper darauf reagiert. In dieser Phase sollte man sich Zeit nehmen und nichts überstürzen. Erst wenn ein gutes Gefühl für die eigene Reaktion entwickelt wurde und keine Einschränkungen wahrgenommen werden, kann eingeschätzt werden, ob die sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.
Zusammenfassung
Mit der Neuregelung des Cannabisrechts wurden auch die Vorgaben für die Teilnahme am Straßenverkehr grundlegend angepasst. Hier gilt nun ein einheitlicher THC-Grenzwert, der stärker an eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit anknüpft. Gleichzeitig gelten für bestimmte Gruppen, insbesondere Fahranfänger:innen, besonders strenge Vorschriften.
Für Patient:innen mit ärztlich verordnetem Cannabis bestehen zwar Ausnahmeregelungen, diese gehen jedoch mit einer hohen Eigenverantwortung einher. Entscheidend bleibt stets, ob die eigene Fahrtüchtigkeit uneingeschränkt gegeben ist. Insgesamt zeigt sich, dass ein bewusster und reflektierter Umgang mit der Medikation die zentrale Voraussetzung dafür ist, Therapie und sichere Teilnahme am Straßenverkehr miteinander zu vereinbaren.
Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Auch stellt er weder eine Empfehlung zur Anwendung von Cannabis dar, noch ist mit ihm ein Versprechen einer bestimmten Wirkweise oder Heilungsform verbunden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts wird keine Haftung übernommen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der neue THC-Grenzwert?
Der derzeit geltende THC-Grenzwert im Straßenverkehr liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert wurde 2024 neu festgelegt und soll den Bereich markieren, ab dem von einer relevanten Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgegangen wird. Im Vollblut entspricht das ungefähr 1,75 bis 2 ng/ml.
Was gilt für Fahranfänger:innen beim Cannabisgebrauch?
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger unter 21 Jahren sowie während der Probezeit gilt ein striktes Verbot im Straßenverkehr. Bereits geringe Mengen können geahndet werden, unabhängig von einem festgelegten Grenzwert. Verstöße ziehen in der Regel Bußgelder, Punkte und eine Verlängerung der Probezeit nach sich.
Welche Regelungen gelten für Cannabis-Patienten?
Für Patient:innen mit ärztlich verordnetem Cannabis greift eine Sonderregelung, sodass die Einnahme allein keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Medikation wie verordnet erfolgt und keine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit besteht. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist nur zulässig, wenn man sich sicher und unbeeinträchtigt fühlt.
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Redaktion Releaf
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