Diskrete Lieferung nach Hause in 2 Stunden

Cannabis-Recht in Deutschland: Was ist erlaubt?

Cannabis-Recht in Deutschland: Was ist erlaubt?

Lea Hauke Autor von medizinischen Cannabis

Autor

Lea Hauke

10.09.202618 Min. zum Lesen
Cannabis-Recht in Deutschland: Was ist erlaubt?

Darfst du einen Joint mit Freund:innen teilen? Kannst du selbst angebautes Cannabis mit nach draußen nehmen? Und welche Regeln gelten, wenn dir Cannabis als Medikament verschrieben wurde? Seit der Teillegalisierung sind einige Dinge erlaubt, die früher verboten waren. Gleichzeitig bestehen weiterhin klare Grenzen und für Patient:innen gelten teilweise andere Vorschriften als für den privaten Konsum.


Dieser Artikel hilft dir dabei, die aktuelle Rechtslage einzuordnen. Du erfährst, was bei Besitz, Eigenanbau, Konsum und Weitergabe erlaubt ist und was das Medizinal-Cannabisgesetz für Verschreibung und Abgabe bedeutet. Außerdem klären wir, worauf Patient:innen beim Autofahren, am Arbeitsplatz und auf Reisen achten müssen.

Wie hat sich das Cannabis-Recht in Deutschland entwickelt?


Die rechtliche Lage zu Cannabis hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren stark verändert. Die Änderungen betreffen nicht nur den freizeitlichen Konsum von Cannabis, sondern auch Medizinalcannabis.

Welche rechtlichen Meilensteine gab es seit 2017?


Ein wichtiger Wendepunkt war der 10. März 2017. Mit dem Gesetz „Cannabis als Medizin“ wurde es Ärzt:innen ermöglicht, schwerwiegend erkrankten Patient:innen unter bestimmten Voraussetzungen Cannabisarzneimittel zu verschreiben. Dazu gehören zum Beispiel getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität. Unter zusätzlichen Voraussetzungen kann die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernehmen. Zuvor war der medizinische Zugang nur über eng begrenzte Ausnahmen möglich.


Die nächste grundlegende Änderung folgte am 1. April 2024. Seitdem dürfen Erwachsene Cannabis innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen besitzen und privat anbauen. Gleichzeitig wurde Cannabis zu medizinischen Zwecken aus den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen und in einem eigenen Gesetz geregelt. Am 1. Juli 2024 traten außerdem die Vorschriften zum gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen in Kraft.


Diese Entwicklung wird häufig als Legalisierung bezeichnet. Cannabis ist dadurch jedoch nicht uneingeschränkt legal geworden. Besitz, Anbau, Weitergabe, Konsum und Einfuhr bleiben an konkrete Voraussetzungen gebunden oder teilweise weiterhin verboten.

Welche Cannabisgesetze gelten heute? Medizinal-Cannabis vs. Konsumcannabis-Gesetz


Die beiden zentralen Regelwerke, die das Cannabis-Gesetz 2026 bilden, sind das Konsumcannabis-Gesetz und das Medizinal-Cannabisgesetz. Das Konsumcannabis-Gesetz (KCanG) regelt unter anderem, welche Mengen Erwachsene besitzen dürfen, welche Voraussetzungen für den privaten Eigenanbau gelten und wie Anbauvereinigungen organisiert sein müssen. Es enthält außerdem Konsumverbote sowie Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz.


Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) betrifft Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken. Es regelt beispielsweise die ärztliche Verschreibung, den kontrollierten Umgang und die Abgabe an Patient:innen durch Apotheken. Medizinalcannabis bleibt ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, auch wenn es seit April 2024 grundsätzlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird.


Daneben können weitere Gesetze relevant werden. Im Straßenverkehr gelten etwa das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung. Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist das Sozialgesetzbuch maßgeblich, während bei Abgabe und Versorgung zusätzlich arzneimittel- und apothekenrechtliche Vorschriften greifen. Welche Regel entscheidend ist, hängt daher immer von der konkreten Situation ab.

Was erlaubt das Konsumcannabis-Gesetz Erwachsenen?


Seit April 2024 dürfen Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis besitzen und selbst anbauen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Cannabis wie ein gewöhnliches Genussmittel frei gehandelt oder weitergegeben werden darf. Das Konsumcannabis-Gesetz erlaubt einzelne Formen des Umgangs und setzt ihnen klare Grenzen.

Wie viel Cannabis darf man besitzen?


Personen ab 18 Jahren dürfen nach § 3 KCanG bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Diese Grenze gilt beispielsweise, wenn du Cannabis außerhalb deiner Wohnung mitführst. Maßgeblich ist bei Blüten und anderem Pflanzenmaterial das Gewicht nach dem Trocknen.


An deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort darfst du bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Die Mengen werden dabei nicht einfach addiert: Wer beispielsweise 20 Gramm unterwegs mitführt und weitere 40 Gramm zu Hause lagert, überschreitet insgesamt die am Wohnsitz erlaubte Höchstmenge von 50 Gramm.


Die genannten Grenzen beziehen sich auf Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken. Für ärztlich verschriebenes Medizinalcannabis gelten andere Regelungen, auf die wir in einem späteren Abschnitt eingehen.


Welche Regeln gelten für den privaten Eigenanbau?

Welche Regeln gelten für den privaten Eigenanbau?


Erwachsene dürfen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gleichzeitig bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Die Erlaubnis gilt für den privaten Eigenkonsum. Cannabis aus dem Eigenanbau darf daher nicht an andere Personen weitergegeben werden. Das ist ausdrücklich in § 9 KCanG geregelt.


Mit dem Anbau geht außerdem eine Schutzpflicht einher. Pflanzen, geerntetes Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff anderer Personen geschützt werden. Das gilt insbesondere, wenn Kinder oder Jugendliche im Haushalt leben. § 10 KCanG schreibt keine einzelne Aufbewahrungsmethode vor, verlangt aber wirksame Sicherheitsvorkehrungen.


Auch selbst angebautes Cannabis fällt nach der Ernte unter die Besitzgrenze von 50 Gramm am Wohnsitz. Die Erlaubnis für drei Pflanzen hebt diese Mengenbegrenzung nicht auf.

Darf Cannabis weitergegeben oder verkauft werden?


Das KCanG erlaubt Erwachsenen zwar Besitz und Eigenanbau innerhalb der festgelegten Grenzen, die private Weitergabe bleibt jedoch verboten. Das betrifft nicht nur den Verkauf: Auch das Verschenken, Tauschen oder Teilen mit Freund:innen ist rechtlich keine erlaubte Ausnahme.


§ 2 KCanG verbietet unter anderem, mit Cannabis Handel zu treiben, es abzugeben, weiterzugeben oder anderen zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen. Wer einen Joint herumreicht oder eine selbst angebaute Blüte verschenkt, bewegt sich daher nicht mehr im erlaubten privaten Eigenkonsum.


Eine gesetzlich geregelte Ausnahme besteht für Anbauvereinigungen. Sie dürfen selbst angebautes Cannabis unter festgelegten Voraussetzungen an ihre Mitglieder weitergeben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen freien Verkauf. Welche Regeln für Mitgliedschaft, Mengen und Abgabe gelten, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Welche Regeln gelten für Anbauvereinigungen?


Anbauvereinigungen werden häufig als Cannabis Social Clubs bezeichnet. Rechtlich sind sie jedoch keine Geschäfte oder frei zugänglichen Abgabestellen. Ihr Zweck besteht darin, Cannabis gemeinschaftlich und nicht gewerblich anzubauen und unter kontrollierten Bedingungen an die eigenen Mitglieder weiterzugeben. Dafür benötigen sie eine behördliche Erlaubnis und müssen zahlreiche Vorgaben zum Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz erfüllen.

Wer darf Mitglied in einer Anbauvereinigung werden?


Die Voraussetzungen, um einer Anbauvereinigung beizutreten sind:


  • Volljährigkeit
  • Deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
  • Alter und Wohnsitz müssen durch amtliche Dokumente nachweisbar sein
  • Mitgliedschaft beschränkt sich auf eine Anbauvereinigung

Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder aufnehmen. Ist sie als Verein organisiert, muss ihre Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Verlegt ein Mitglied seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft ins Ausland, endet die Berechtigung zur Mitgliedschaft beziehungsweise zur Abgabe von Cannabis. Die genauen Voraussetzungen findest du in § 16 KCanG.


Wichtig ist außerdem, dass du als Mitglied nicht einfach nur Cannabis abholen kannst. Das Gesetz verlangt eine aktive Mitwirkung am gemeinschaftlichen Eigenanbau. Dazu kann beispielsweise gehören, beim Anbau oder bei unmittelbar damit verbundenen Arbeiten selbst mitzuhelfen.

Wie viel Cannabis dürfen Anbauvereinigungen weitergeben?


Nicht jedes Mitglied kann in einer Anbauvereinigung die gleiche Menge erhalten. Das richtet sich nach dem Alter:


Mitglieder ab 21 Jahren: höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat

Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren: höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat

Zusätzliche Grenze für 18- bis 20-Jährige: Das abgegebene Cannabis darf höchstens zehn Prozent THC enthalten.


Du kannst das Cannabis allerdings nicht bestellen oder liefern lassen. Die Übergabe muss persönlich auf dem befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung stattfinden. Dabei werden dein Mitgliedsausweis und ein amtlicher Lichtbildausweis kontrolliert.


Weitergegeben werden darf ausschließlich Cannabis, das die Vereinigung selbst gemeinschaftlich angebaut hat. Erlaubt sind Marihuana und Haschisch in Reinform. Produkte, denen beispielsweise Tabak, Lebensmittel oder andere Stoffe zugesetzt wurden, dürfen Anbauvereinigungen nicht anbieten. Sie funktionieren daher nicht wie Coffeeshops, in denen unterschiedliche Cannabisprodukte frei verkauft werden.


Das erhaltene Cannabis ist nur für deinen eigenen Konsum bestimmt. Du darfst es weder verkaufen noch verschenken oder mit anderen Personen teilen. Die vollständigen Vorgaben zur Abgabe findest du in § 19 KCanG.


Wo darf Cannabis nicht konsumiert werden?

Wo darf Cannabis nicht konsumiert werden?


Sofern du die erlaubten Mengenvorgaben einhältst und volljährig, kannst du Cannabis also überall konsumieren, wo du gerne möchtest, oder? Ganz so einfach ist es nicht. Das Konsumcannabis-Gesetz schützt bestimmte Orte und Personengruppen ausdrücklich. Dabei kommt es nicht nur darauf an, wo du dich befindest, sondern auch darauf, was von deinem Standort aus zu sehen ist.

Welche Abstände und Konsumverbote gelten?


Der öffentliche Konsum ist nach § 5 KCanG an folgenden Orten verboten:


  • in Schulen und in deren Sichtweite
  • auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
  • in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
  • in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • auf dem Gelände von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
  • in militärischen Bereichen der Bundeswehr

Vielleicht hast du schon einmal gehört, dass der Abstand mindestens 100 Meter betragen muss. Das Gesetz formuliert die Regel allerdings etwas genauer: Am wichtigsten ist die Sichtweite vom Eingangsbereich der geschützten Einrichtung. Bei einem Abstand von mehr als 100 Metern gilt die Einrichtung rechtlich nicht mehr als in Sichtweite. Umgekehrt bedeutet ein Abstand von weniger als 100 Metern nicht in jedem Fall automatisch, dass tatsächlich Sichtkontakt besteht.


Wichtig ist auch, dass andere Vorschriften gelten können, wenn zum Beispiel spezielle Hausregeln aufgestellt wurden, die den Konsum auf einem Gelände verbieten. Das kann beispielsweise in Mietobjekten, bei Veranstaltungen oder auf privatem Gelände eine Rolle spielen.

Welche besonderen Regeln schützen Kinder und Jugendliche?


In der Anwesenheit von Minderjährigen darf kein Cannabis konsumiert werden. Dabei ist es ganz egal, ob du dich in einem öffentlichen Raum oder im privaten Kreis befindest.


Um Minderjährige so lange wie möglich zu schützen, dürfen sie Cannabis weder erwerben noch besitzen oder anbauen, bis sie die Volljährigkeit erreicht haben. Sie dürfen weder Mitglied einer Anbauvereinigung werden noch Cannabis von Erwachsenen erhalten. Wird bei einer minderjährigen Person Cannabis gefunden, informiert die zuständige Polizei- oder Ordnungsbehörde grundsätzlich die Personensorgeberechtigten. Gibt es Hinweise auf ein riskantes Konsumverhalten oder eine mögliche Gefährdung, kann zusätzlich die Jugendhilfe einbezogen werden.


Der Jugendschutz endet auch zu Hause nicht. Wer Cannabis oder Cannabispflanzen am Wohnsitz aufbewahrt, muss sie so sichern, dass Kinder, Jugendliche und andere unbefugte Personen keinen Zugriff darauf haben.

Was regelt das Medizinal-Cannabis-Gesetz?


Wie wir bereits unterschieden haben, gelten für Konsumcannabis und Medizinal-Cannabis unterschiedliche Regeln. Cannabis, das du auf Rezept erhältst, fällt unter das Medizinal-Cannabis-Gesetz, das auch als MedCanG abgekürzt wird.

Wer darf medizinisches Cannabis verschreiben?


Abgesehen von Tierärzt:innen und Zahnärzt:innen dürfen grundsätzlich alle Ärzt:innen medizinisches Cannabis verschreiben. Eine bestimmte fachärztliche Qualifikation ist für die Verschreibung selbst nicht vorgeschrieben.


Damit dir Cannabis auf Rezept ausgestellt wird, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die von der behandelnden Person geprüft werden. Sie muss zudem beurteilen können, ob die Therapie fachlich vertretbar ist und welche Risiken, Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen berücksichtigt werden müssen.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Verschreibung?


Für die Verschreibung von Cannabis gibt es nicht so etwas wie eine Liste von Krankheiten, für die medizinisches Cannabis infrage kommt. Stattdessen müssen Ärzt:innen jeden Einzelfall prüfen und beurteilen, ob die Person von der Behandlung profitieren würde. Dabei geht es beispielsweise um die bestehenden Beschwerden, bisherige Behandlungen, andere Medikamente und mögliche Gegenanzeigen.

Welche Regeln gelten für Rezept und Kostenübernahme?


Wenn dir medizinisches Cannabis verschrieben wurde, dann stellst du dir bestimmt als nächstes die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt. Zunächst zum Rezept: Cannabisblüten und -extrakte werden seit April 2024 nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet. Gesetzlich Versicherte erhalten normalerweise ein E-Rezept, das sie mit ihrer Gesundheitskarte, über eine App oder mit einem Papierausdruck in der Apotheke einlösen können.


Zur Frage der Kostenübernahme: Damit die Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis übernimmt, müssen laut § 31 Absatz 6 SGB V die folgenden Kriterien erfüllt sein:


  • Du hast eine schwerwiegende Erkrankung.
  • Eine anerkannte Standardbehandlung steht nicht zur Verfügung oder kommt nach ärztlicher Einschätzung in deinem Fall nicht infrage.
  • Es besteht eine realistische Aussicht darauf, dass medizinisches Cannabis den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Beschwerden spürbar verbessert.

Bei der ersten Verordnung muss die Krankenkasse der Behandlung grundsätzlich vorab zustimmen. Eine Ausnahme gilt unter anderem, wenn Ärzt:innen mit bestimmten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen die Behandlung verordnen. Auch in einzelnen palliativen Versorgungssituationen entfällt die Genehmigung oder es gelten verkürzte Fristen.


Sollte die Krankenkasse die Kostenübernahme nicht übernehmen, kannst du dein Rezept selbst einlösen und die Kosten tragen, insofern die Verschreibung medizinisch begründet ist.

Gelten die Besitzgrenzen des KCanG auch für Patient:innen?


Vielleicht bekommt du eine Menge verschrieben, die über die gewöhnliche Besitzgrenze von 25 Gramm beziehungsweise 50 Gramm hinausgeht. Das ist jedoch nicht problematisch. Für Patient:innen gelten Sonderregelungen, weil sie auf ihre Medikation angewiesen sind. Nach § 5 MedCanG brauchst du für den Erwerb der verschriebenen Menge keine zusätzliche Erlaubnis.


Stelle aber trotzdem sicher, dass man deine Verschreibung auch als Arzneimittel erkennen kann. Somit sicherst du dich gegen unangenehme Situationen ab. Bewahre das Cannabis deshalb möglichst in der Apothekenverpackung mit deinem persönlichen Etikett auf. Ein geeigneter Nachweis über die Verschreibung kann außerdem helfen, Rückfragen bei einer Kontrolle schneller zu klären.


Beim Konsum von Medizinal-Cannabis gelten die gleichen Regeln wie für Konsumcannabis. Im Straßenverkehr entscheidet außerdem nicht allein das Rezept: Du darfst kein Fahrzeug führen, wenn du durch das Medikament nicht sicher fahren kannst.

Welche Regeln gelten für Apotheken?


Mit einem Rezept kannst du medizinisches Cannabis ausschließlich über eine Apotheke beziehen. Sie prüft die Verordnung und stellt sicher, dass du das vorgesehene Medikament in pharmazeutischer Qualität erhältst.

Wie wird Medizinalcannabis in Apotheken abgegeben?


Apotheken dürfen Medizinalcannabis nur gegen eine gültige ärztliche Verschreibung abgeben. Je nach Rezept erhältst du beispielsweise Cannabisblüten, einen Extrakt oder ein cannabishaltiges Arzneimittel. Ist die Verordnung unvollständig oder unklar, muss die Apotheke die offenen Fragen vor der Abgabe mit der ärztlichen Praxis klären.

Dürfen Apotheken medizinisches Cannabis versenden?


Aktuell dürfen Apotheken medizinisches Cannabis versenden, wenn sie eine Versandhandelserlaubnis besitzen. Dabei müssen sie gewährleisten, dass das Medikament sicher transportiert wird und seine Qualität erhalten bleibt. Auch eine pharmazeutische Beratung muss möglich sein.

Welche Qualitäts- und Beratungspflichten gelten?


Bevor die Apotheke ein selbst hergestelltes Arzneimittel abgibt, muss sie dessen Qualität nach anerkannten pharmazeutischen Regeln prüfen. Bei verwendeten Ausgangsstoffen wird mindestens die Identität kontrolliert. Grundlage dafür ist § 6 der Apothekenbetriebsordnung.


Hast du Fragen zur Anwendung, Aufbewahrung, zu Nebenwirkungen oder möglichen Wechselwirkungen, muss dir die Apotheke eine Beratung anbieten. Änderungen an der verordneten Dosierung oder Behandlung besprichst du weiterhin mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Was gilt für Cannabis im Straßenverkehr?

Was gilt für Cannabis im Straßenverkehr?


Egal, ob Konsum- oder Medizinal-Cannabis: Bevor du dich ins Auto setzt, muss die Fahrtüchtigkeit gegeben sein. Für medizinisches Cannabis gibt es zwar eine gesetzliche Ausnahme vom allgemeinen THC-Grenzwert. Sie ist aber kein Freibrief, unter spürbarer Wirkung Auto zu fahren.

Welcher THC-Grenzwert gilt beim Autofahren?


Autofahren und Cannabis schließt sich mittlerweile nicht mehr zwangsweise aus, allerdings nur, wenn die Fahrtüchtigkeit gegeben ist. Diese wird mit einem Grenzwert bestimmt:


Für Autofahrer:innen gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Für Fahranfänger:innen in der Probezeit oder Personen unter 21 Jahren ist der Konsum von Cannabis nicht gestattet.

Welche Regeln gelten für Cannabispatient:innen?


Wenn du medizinisches Cannabis wie verordnet einnimmst, gilt der gesetzliche THC-Grenzwert beim Autofahren für dich nicht. Das gilt auch für die Führerschein-Probezeit und Patient:innen unter 21 Jahren.


Ob du fahren darfst, hängt trotzdem davon ab, wie das Medikament auf dich wirkt. Besonders zu Beginn der Behandlung oder nach einer Änderung der Dosierung können Müdigkeit, Schwindel oder verlangsamte Reaktionen auftreten. Solange du solche Auswirkungen bemerkst oder dir unsicher bist, solltest du das Auto stehen lassen und mit deiner Ärztin oder deinem Arzt besprechen, wann du wieder sicher fahren kannst.

Schützt ein Cannabisrezept vor rechtlichen Folgen?


Ein Rezept belegt, dass dir Cannabis aus medizinischen Gründen verschrieben wurde. Es schützt dich jedoch nur, wenn du das Medikament wie vorgesehen einnimmst und sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst.


Wer nicht mehr fahrtüchtig ist und sich dennoch ans Steuer setzt, kann sich nach § 316 StGB strafbar machen. Gefährdest du dabei andere Menschen, kann zusätzlich § 315c StGB greifen.


Was gilt für Cannabis am Arbeitsplatz?

Was gilt für Cannabis am Arbeitsplatz?


Der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz ist nicht automatisch gesetzlich geregelt. Hier gelten die betrieblichen Regeln und vor allem, ob du deine Arbeit noch verlässlich ausführen kannst, ohne dich und andere zu gefährden.

Darf Cannabis während der Arbeitszeit konsumiert werden?


Das Konsumcannabisgesetz enthält kein allgemeines Cannabisverbot für sämtliche Arbeitsplätze. Arbeitgeber:innen können den Konsum während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände jedoch untersagen, etwa durch eine Betriebsvereinbarung oder eine dienstliche Anweisung.


Unabhängig davon darfst du dich durch Cannabis nicht in einen Zustand versetzen, in dem du dich oder andere gefährdest. Das gilt auch, wenn der Konsum bereits vor Arbeitsbeginn stattgefunden hat. Besonders wichtig ist das bei Tätigkeiten mit Fahrzeugen, Maschinen oder Verantwortung für andere Menschen.

Welche Regeln gelten für Patient:innen im Beruf?


Ähnlich wie beim Autofahren gilt für Patient:innen im Beruf: Du musst auch trotz deiner Cannabis-Therapie dazu in der Lage sein, deine Arbeit sicher auszuführen. Bemerkst du Müdigkeit, Schwindel, Konzentrationsprobleme oder langsamere Reaktionen, kann das je nach Beruf zum Risiko werden. Das betrifft beispielsweise die Arbeit mit Maschinen, das Führen eines Fahrzeugs oder die Betreuung anderer Menschen.


Du bist nicht dazu verpflichtet, deine Diagnose dem Arbeitgebenden offenzulegen. Könnte das Präparat deine Arbeitssicherheit aber beeinflussen, solltest du die Situation am besten ärztlich abklären lassen.


Darf Cannabis ins Ausland mitgenommen werden?

Darf Cannabis ins Ausland mitgenommen werden?


Vielleicht möchtest du einmal in den Urlaub fahren oder musst aus anderen Gründen ins Ausland reisen. Da kommt die Frage auf, ob du Cannabis auf Reisen mit dir führen darfst, wenn du in Deutschland dazu berechtigt bist. Dabei macht es einen entscheidenden Unterschied, ob es sich um Cannabis zum privaten Konsum oder um ein ärztlich verschriebenes Medikament handelt.

Warum bleiben Ein- und Ausfuhr grundsätzlich verboten?


Nutzt du Cannabis zum privaten Konsum, darfst du es nicht über die deutsche Grenze bringen. Das gilt auch für kleine Mengen und unabhängig davon, ob Cannabis im Zielland ebenfalls teilweise legalisiert wurde. § 2 KCanG verbietet sowohl die Ein- und Ausfuhr als auch die Durchfuhr.

Was müssen Patient:innen auf Reisen beachten?


Wenn du medizinisches Cannabis benötigst, kannst du es unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Reise mitnehmen. Für Reisen in einen Staat des Schengen-Raums brauchst du eine ärztlich ausgefüllte und von der zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigte Bescheinigung. Sie gilt für eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen.


Außerhalb des Schengen-Raums unterscheiden sich die Vorschriften erheblich. Manche Länder verlangen eine besondere Einfuhrgenehmigung, andere verbieten die Mitnahme von Cannabis auch dann, wenn es in Deutschland ordnungsgemäß verschrieben wurde. Informiere dich deshalb frühzeitig bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes. Auf der Website des BfArM findest du alles zu den notwendigen Schritten und die entsprechenden Formulare.


Nimm dein Medikament nur in der benötigten Menge und in der beschrifteten Originalverpackung der Apotheke mit. Ein Rezept, eine Cannabis-Karte oder eine Apothekenquittung allein ersetzt die vorgeschriebene Reisebescheinigung nicht.

Welche Handlungen bleiben strafbar?

Wann drohen eine Geldbuße oder Strafe?


Eine Geldbuße kann beispielsweise fällig werden, wenn du an einem verbotenen Ort konsumierst oder geringfügig mehr Cannabis besitzt als erlaubt. Auch wer zwischen 25 und 30 Gramm außerhalb der eigenen Wohnung oder insgesamt zwischen 50 und 60 Gramm besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Verstoß sind nach § 36 KCanG Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich.


Bei größeren Mengen wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Das gilt unter anderem bei mehr als 30 Gramm außerhalb der eigenen Wohnung, insgesamt mehr als 60 Gramm oder mehr als drei Cannabispflanzen. Auch der Verkauf, die Ein- und Ausfuhr sowie die Weitergabe an andere bleiben strafbar. § 34 KCanG sieht dafür grundsätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Welche Folgen kann die Weitergabe an Minderjährige haben?


Cannabis darf Minderjährigen weder verkauft noch geschenkt oder zum Konsum überlassen werden. Das gilt auch für kleine Mengen und für die Weitergabe im privaten Umfeld.


Gibt eine Person über 21 Jahren Cannabis an Kinder oder Jugendliche weiter, gilt das in der Regel als besonders schwerer Fall. Dafür sieht § 34 KCanG eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Wer Minderjährige in den Verkauf, die Weitergabe oder andere Cannabisdelikte einbindet, muss mit noch strengeren Folgen rechnen.

Häufig gestellte Fragen zum Cannabisrecht

Ist Cannabis in Deutschland vollständig legal?


Seit April 2024 dürfen Erwachsene Cannabis innerhalb festgelegter Grenzen besitzen und selbst anbauen. Viele andere Handlungen bleiben jedoch verboten. Dazu gehören der freie Verkauf, die Weitergabe an andere sowie die Ein- und Ausfuhr. Es handelt sich daher um eine Teillegalisierung und nicht um eine vollständige Freigabe.

Darf ich Cannabis an Freund:innen weitergeben?


Auch das Verschenken oder gemeinsame Teilen einer kleinen Menge ist nicht erlaubt. Nach § 2 KCanG darf Cannabis weder abgegeben noch weitergegeben oder anderen zum unmittelbaren Konsum überlassen werden.

Darf ich Cannabis in der Öffentlichkeit mitführen?


Als volljährige Person darfst du außerhalb deiner Wohnung bis zu 25 Gramm Cannabis für den eigenen Konsum mitführen. Das bedeutet jedoch nicht, dass du es überall konsumieren darfst. An bestimmten Orten und in der Nähe von Kindern und Jugendlichen gelten weiterhin Konsumverbote.

Darf die Polizei legal besessenes Cannabis beschlagnahmen?


Die Polizei darf dir Cannabis nicht allein deshalb dauerhaft abnehmen, weil du es besitzt. Besteht jedoch der Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, kann sie es zunächst sicherstellen oder als mögliches Beweismittel beschlagnahmen. Das kann beispielsweise passieren, wenn die erlaubte Menge möglicherweise überschritten wurde oder Zweifel an der Herkunft bestehen.

Darf ich medizinisches Cannabis öffentlich mitführen?


Ja, wenn es dir ordnungsgemäß verschrieben und von einer Apotheke abgegeben wurde. Die Besitzgrenze von 25 Gramm für Konsumcannabis gilt dann nicht für dein Medikament. Sinnvoll ist es, das Cannabis in der beschrifteten Apothekenverpackung aufzubewahren und einen Nachweis über die Verschreibung dabeizuhaben. So kannst du bei einer Kontrolle leichter erklären, dass es sich um dein verordnetes Arzneimittel handelt.

Gilt ein deutsches Cannabisrezept auch im Ausland?


Ein deutsches Rezept erlaubt dir nicht automatisch, medizinisches Cannabis in ein anderes Land mitzunehmen. Innerhalb des Schengen-Raums brauchst du dafür eine ärztliche Bescheinigung, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigt wurde. Sie kann für Reisen von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.


Für andere Länder gelten eigene Vorschriften. Informiere dich deshalb vor der Reise bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat. Hinweise und Formulare findest du beim BfArM.


Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Diesen Artikel teilen

facebooktwitterwhatsapplinkedin

URL teilen

Autoren

Lea Hauke Autor von medizinischen Cannabis

Lea Hauke

LinkedIn

Lea Hauke ist zweisprachige Texterin und Spezialistin für Lokalisierung (Deutsch/Englisch) mit Fokus auf klare und präzise Kommunikation in komplexen und regulierten Bereichen. Seit über fünf Jahren unterstützt sie internationale Unternehmen dabei, Inhalte für den DACH-Markt sprachlich und kulturell passend aufzubereiten.

Ihre Erfahrung umfasst unter anderem SaaS, Finanzen, Bildung sowie Inhalte für internationale Zielgruppen im deutschsprachigen Raum. Dabei arbeitet sie an der Schnittstelle von Copywriting und Transcreation, um Inhalte auch bei sensiblen Themen wie Gesundheit verständlich, vertrauenswürdig und markenkonform zu gestalten.

redaktionelle Richtlinien

Alle unsere Artikel werden von Expert:innen für medizinisches Cannabis verfasst. Dabei folgen wir strengen Richtlinien zur Quellenrecherche und verweisen auf begutachtete Studien sowie seriöse wissenschaftliche Publikationen. Unser klinisches Expertenteam und unsere Compliance-Spezialist:innen liefern bei Bedarf wertvolle Fachbeiträge, um die inhaltliche Genaugigkeit sicherzustellen.

Verwandte Artikel

Entdecke hilfreiche Einblicke zu Gesundheit, Wohlbefinden und medizinischem Cannabis in unserem Blog.